Lühe – Angelverein "Scheeben Wind" e.V. https://www.av-scheeben-wind.de Angeln in und um Buxtehude Tue, 08 Feb 2022 13:53:07 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9 https://www.av-scheeben-wind.de/wp-content/uploads/2022/03/cropped-ASW_Logo_klein_transparent-32x32.png Lühe – Angelverein "Scheeben Wind" e.V. https://www.av-scheeben-wind.de 32 32 180777305 Aufhebung Angelverbot in der Lühe und Aue https://www.av-scheeben-wind.de/2022/02/08/aufhebung-angelverbot-in-der-luehe-und-aue/ Tue, 08 Feb 2022 13:53:07 +0000 https://www.asv-scheeben-wind.de/?p=1890 Das Angelverbot in der Lühe und Aue wird ab dem 01.03.2022 aufgehoben. Ab dem 01.03.2022 ist damit das Angeln unter Einhaltung der Mindestmaße und Schonzeiten wieder möglich.

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Angelverbot in der Lühe und Aue https://www.av-scheeben-wind.de/2021/11/19/angelverbot-in-der-luehe-und-aue/ https://www.av-scheeben-wind.de/2021/11/19/angelverbot-in-der-luehe-und-aue/#comments Fri, 19 Nov 2021 06:45:22 +0000 https://www.asv-scheeben-wind.de/?p=1812 Weiter lesen Weiter lesen

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Auf Grund eines Ausbruches der Fischkrankheit Hämatopoetische Nekrose (IHN) im Bereich der Lühe und Aue wurde dort ein Angelverbot bis zum 28.0.2.2022 erlassen. IHN ist hochansteckend für Salmoniden und hat eine sehr hohe Sterblichkeitsrate. Die Krankheit kann leider auch durch Angelgeräte und Stiefel übertragen werden, so das leider ein Angelverbot zur Eindämmung notwendig ist.

Bei der IHN handelt es sich nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/429 um eine gelistete
Tierseuche (vorher anzeigepflichtige Tierseuche). Die IHN ist eine Viruserkrankung der lachsartigen
Fische (Salmoniden).

Ihr Krankheitsbild kann insbesondere mit folgenden Symptomen einhergehen:

• deutlich erhöhte Todesrate
• Dunkelverfärbung der Fische
• Glotzaugen
• Apathie
• Anormales Verhalten (z.B. Drehen um die Längsachse)
• Sogenannte „Randsteher“ — die Fische halten sich teilnahmslos im Uferbereich oder an der
Wasseroberfläche auf
• Blutungen in der Muskulatur und in den inneren Organen


Fische können jedoch auch infiziert sein oder sterben, ohne dass typische Symptome beobachtet
werden können.

Die Krankheitssymptome treten unter natürlichen Bedingungen bei Wassertemperaturen bis
maximal 14°C auf.

Die IHN kann in Forellenbeständen in Fischzuchten oder Wildgewässern hohe Verluste
verursachen. Mögliche Übertragungswege sind die direkte Ansteckung von Fisch zu Fisch oder
indirekt über Geräte und den Menschen, sowie über fischfressende Tiere (z.B. Kormoran,
Graureiher, Fischotter). Auch Fischarten, die nicht empfänglich für die Fischseuche sind, können
das Virus übertragen (z.B. Karpfen, Stör, Rotauge u.w.).

Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/429 haben alle natürlichen oder juristischen Personen,
die Tierhalter und deren Vertreter, Betreiber einer Anlage oder einer Einrichtung zur Zucht, Haltung
oder Hälterung von Fischen, Fischereiberechtigte und Fischereiausübungsberechtigte sind, den
Verdacht auf den Ausbruch oder den Nachweis der IHN unverzüglich der zuständigen Behörde zu
melden. Wer eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, begeht
eine Ordnungswidrigkeit.

Zum Schutz gegen eine Weiterverbreitung der IHN werden folgende Maßnahmen empfohlen:

1. Reinigung und Desinfektion von:
a Transporteinrichtungen, wie Fahrzeuge und Transportbehälter
b. Gerätschaften, wie Angeln, Kescher, Netze und Stiefel
c. Verkaufs- und Verarbeitungsräumen
2. Einschränkung des Besucherverkehrs
3. Schuh- und Händedesinfektion beim Betreten der Anlage oder Einrichtung.
4. Bezug von Eiern und Besatzfischen nur aus tiergesundheitlich überwachten
Aquakulturbetrieben
5. Regelmäßige Kontrolle des Fischbestandes auf Krankheitsanzeichen der IHN.
6. Sofern möglich, Schutz gegen fischfressende Tiere wie Überspannung, Einhausung und
Einzäunung von Teichen/Anlagen sowie ggf. Vergrämungsmaßnahmen unter
Berücksichtigung tierschutz- und jagdrechtlicher Vorschriften.


Die IHN ist nicht auf den Menschen übertragbar. Fische ohne klinische Symptome und ohne
nachteilige Beeinflussung (z.B. Blutungen) des Schlachtkörpers können verzehrt werden.

Auszug aus einem Brief des Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Landkreis Stade

Bitte haltet euch an das Angelverbot und vermeidet so einen Ausbruch im Bereich der Este!

Solltet ihr bis vor kurzem noch in der Lühe geangelt haben, dann desinfiziert bitte euer Angelgerät und eure Schuhe / Stiefel bevor ihr wieder an der Este angeln geht.

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