Angelverbot in der Lühe und Aue
Auf Grund eines Ausbruches der Fischkrankheit Hämatopoetische Nekrose (IHN) im Bereich der Lühe und Aue wurde dort ein Angelverbot bis zum 28.0.2.2022 erlassen. IHN ist hochansteckend für Salmoniden und hat eine sehr hohe Sterblichkeitsrate. Die Krankheit kann leider auch durch Angelgeräte und Stiefel übertragen werden, so das leider ein Angelverbot zur Eindämmung notwendig ist.
Bei der IHN handelt es sich nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/429 um eine gelistete
Tierseuche (vorher anzeigepflichtige Tierseuche). Die IHN ist eine Viruserkrankung der lachsartigen
Fische (Salmoniden).
Ihr Krankheitsbild kann insbesondere mit folgenden Symptomen einhergehen:
• deutlich erhöhte Todesrate
• Dunkelverfärbung der Fische
• Glotzaugen
• Apathie
• Anormales Verhalten (z.B. Drehen um die Längsachse)
• Sogenannte „Randsteher“ — die Fische halten sich teilnahmslos im Uferbereich oder an der
Wasseroberfläche auf
• Blutungen in der Muskulatur und in den inneren Organen
Fische können jedoch auch infiziert sein oder sterben, ohne dass typische Symptome beobachtet
werden können.
Die Krankheitssymptome treten unter natürlichen Bedingungen bei Wassertemperaturen bis
maximal 14°C auf.Die IHN kann in Forellenbeständen in Fischzuchten oder Wildgewässern hohe Verluste
Auszug aus einem Brief des Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Landkreis Stade
verursachen. Mögliche Übertragungswege sind die direkte Ansteckung von Fisch zu Fisch oder
indirekt über Geräte und den Menschen, sowie über fischfressende Tiere (z.B. Kormoran,
Graureiher, Fischotter). Auch Fischarten, die nicht empfänglich für die Fischseuche sind, können
das Virus übertragen (z.B. Karpfen, Stör, Rotauge u.w.).
Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/429 haben alle natürlichen oder juristischen Personen,
die Tierhalter und deren Vertreter, Betreiber einer Anlage oder einer Einrichtung zur Zucht, Haltung
oder Hälterung von Fischen, Fischereiberechtigte und Fischereiausübungsberechtigte sind, den
Verdacht auf den Ausbruch oder den Nachweis der IHN unverzüglich der zuständigen Behörde zu
melden. Wer eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, begeht
eine Ordnungswidrigkeit.
Zum Schutz gegen eine Weiterverbreitung der IHN werden folgende Maßnahmen empfohlen:
1. Reinigung und Desinfektion von:
a Transporteinrichtungen, wie Fahrzeuge und Transportbehälter
b. Gerätschaften, wie Angeln, Kescher, Netze und Stiefel
c. Verkaufs- und Verarbeitungsräumen
2. Einschränkung des Besucherverkehrs
3. Schuh- und Händedesinfektion beim Betreten der Anlage oder Einrichtung.
4. Bezug von Eiern und Besatzfischen nur aus tiergesundheitlich überwachten
Aquakulturbetrieben
5. Regelmäßige Kontrolle des Fischbestandes auf Krankheitsanzeichen der IHN.
6. Sofern möglich, Schutz gegen fischfressende Tiere wie Überspannung, Einhausung und
Einzäunung von Teichen/Anlagen sowie ggf. Vergrämungsmaßnahmen unter
Berücksichtigung tierschutz- und jagdrechtlicher Vorschriften.
Die IHN ist nicht auf den Menschen übertragbar. Fische ohne klinische Symptome und ohne
nachteilige Beeinflussung (z.B. Blutungen) des Schlachtkörpers können verzehrt werden.
Bitte haltet euch an das Angelverbot und vermeidet so einen Ausbruch im Bereich der Este!
Solltet ihr bis vor kurzem noch in der Lühe geangelt haben, dann desinfiziert bitte euer Angelgerät und eure Schuhe / Stiefel bevor ihr wieder an der Este angeln geht.
2 Kommentare über “Angelverbot in der Lühe und Aue”
Hi
Werden dort jetzt Kormorane, Reiher und Otter vertrieben?
Aktuell liegen uns nur wenige Informationen vor, da wir als Verein aktuell nur indirekt betroffen sind. Auf der Informationsveranstaltung wurde nur allgemein informiert. Details werden wohl mit den direkt Betroffenen gesondert besprochen.
Kommentare sind geschloßen.