Das Angelverbot in der Lühe und Aue wird ab dem 01.03.2022 aufgehoben. Ab dem 01.03.2022 ist damit das Angeln unter Einhaltung der Mindestmaße und Schonzeiten wieder möglich.
Auf Grund eines Ausbruches der Fischkrankheit Hämatopoetische Nekrose (IHN) im Bereich der Lühe und Aue wurde dort ein Angelverbot bis zum 28.0.2.2022 erlassen. IHN ist hochansteckend für Salmoniden und hat eine sehr hohe Sterblichkeitsrate. Die Krankheit kann leider auch durch Angelgeräte und Stiefel übertragen werden, so das leider ein Angelverbot zur Eindämmung notwendig ist.