Lühe
Benötigte Papiere: Vereinsausweis + Vereinsfangstatistik + Erlaubnisschein Lühe
Beschreibung
Die Lühe ist ein typischer kleiner Fluss in Norddeutschland, den wir in Kooperation mit dem AV Forelle Bliedersdorf befischen dürfen. Große Teile der Lühe sind begradigt und befestigt, wo durch zum Teil eine sehr starke Strömung herrscht. Durch einen Anschluss an die Elbe, unterliegt die Lühe genau wie die Este den Gezeiten.
Die befischbare Lühestrecke beginnt in Horneburg an der Strassenbrücke/Hafenstrasse und endet an der Einmündung zur Elbe. Wie bei der Este ist ein Großteil des Ufer bebaut und/oder Privatgrundstück und kann somit nicht betreten werden.
Beim Angeln sind mitzuführen:
- Fischereierlaubnis Lühe
- Fangstatistik Verein
- Personalausweis
- Sportfischerpass mit Fischereiprüfungsnachweis
Angelgerät:
Es sind bis zu drei beaufsichtigte Handangeln erlaubt.
Sonstige Hinweise:
Aufsichtspersonen sind berechtigt die Fischereierlaubnis, das Gerät und den Fang zu kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Gewässerordnung können sie die Fischereierlaubnis einziehen. Jeder Angeltag ist vor Beginn des Angelns, jeder Fang unverzüglich mit Kugelschreiber in die Fangstatistik einzutragen. Das jeweilige Gesamtgewicht des Fanges ist spätestens zu Hause ebenfalls einzutragen. Der Verkauf von Fisch ist verboten! Bei Feststellung von Gewässerverunreinigungen oder Fischsterben ist der AV Bliedersdorf unverzüglich unter folgenden Telefonnummern zu benachrichtigen: (04163 – 6243) oder (04163-2820) oder (04167-446). Privatgrundstücke dürfen nicht betreten werden. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. Die Fischereiprüfung ist obligatorisch. Jugendlichen bis 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines erwachsenen Sportanglers fischen.
Fotos
Standort
Fangbegrenzung | Lühe pro Woche |
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Forellen | 4 |
Meerforellen oder Lachse | 2 |
Fischart | Mindestmaß |
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Aal | 45cm |
Barsch | 20cm |
Hecht | 55cm |
Zander | 45cm |
Meerforelle | 45cm |
Lachs | 50cm |
Sonstige Forellen | 30cm |
Rapfen | 40cm |
Quappe | 35cm |
Karpfen | 36cm |
Schlei | 25cm |
Schonzeitenüberblick | Zeitraum |
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Lachs | 15.10. – 15.03. |
Hecht und Zander | 01.01. – 30.04. |
Salmoniden | 15.10. – 28./29.02. |
Wichtige Regeln
- Der Verkauf von Fisch ist verboten!
- Privatgrundstücke dürfen nicht betreten werden.
- Offenes Feuer ist am Gewässer verboten!