Brunkhorstsche Wiesen
Benötigte Papiere: Vereinsausweis + Vereinsfangstatistik
Beschreibung
Wenn Du einmal ganz in Ruhe angeln willst, dann bist du hier verkehrt!
Der Teich liegt nicht umgeben von Wiesen sondern ist ein künstlich angelegter Teich umzingelt von Häusern. Es führt ein Plattenweg rund um das Gewässer, der als Wanderweg bei Mensch und Tier sehr beliebt ist.
Das Gewässer wird jährlich mit Zuschüssen der Stadt besetzt. Hierbei bilden Karpfen den Schwerpunkt!
Diese gibt auch Gästekarten, nur für Anwohner aus Buxtehude, für das Gewässer aus. Deshalb nicht wundern, wenn Du “fremde” Angler triffst.
Wenn du Köderfische brauchst, bist du hier genau richtig. Es gibt aber auch viele kapitale Hechte und Karpfen. Selbst Meerforellen sind hier schon gefangen worden.
Einmal im Jahr wird ein Vereinsangeln an diesem Gewässer abgehalten. Entweder von der Jugendgruppe oder aber von den Aktiven/Senioren.
In den Brunkhorstschen Wiesen gelten abweichende Regeln, für Gastkarteninhaber, zu den anderen Vereinsgewässern!
Gesonderte Regeln der Stadt Buxtehude für Gastkarteninhaber
Erlaubt sind bis zu 2 Handangeln zum Fischen auf Friedfisch (Weißfisch, Karpfen, Schlei und Aal). Die Handangeln sind ständig zu beaufsichtigen. Erlaubnisscheininhaber mit Sportfischereiprüfung sind berechtigt, mit einer der beiden Handangeln entweder mit totem Köderfisch oder mit Wurfrute und Blinker auf Raubfisch zu fischen. Das Fischen mit Netzen jeglicher Art oder das Pöddern sind verboten!
Mitzuführen sind auf jeden Fall:
- Maßband
- Messer
Fischart | Mindestmaß Gastkarteninhaber |
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Aal | 40 cm |
Hecht | 50 cm |
Zander | 50 cm |
Barsch | 15 cm |
Karpfen | 40 cm |
Meerforelle | 50 cm |
sonst. Forellen | 26 cm |
Schlei | 25 cm |
alle Weißfische, ausgenommen Köderfische | 20 cm |
Schonzeit Hecht und Zander vom 01.12. bis 30.04. jd. Jahres, alle Forellenarten vom 15.10. bis 20.02. jd. Jahres. In der Schonzeit ist das Angeln mit Wurfrute, Blinker, Köderfisch -auch lebend- verboten.
Gem. Nieders. Fischereigesetz ist der Fang von Lachs, Nase, Mühlkoppe, Steinbeißer, Schlammpeitzger und Ellritze verboten.
Jede Woche dürfen nur 1 Karpfen, 1 Raubfisch sowie 2 Forellen geangelt werden.
Fotos
Standort
Hauptfischarten |
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Karpfen |
Schleie |
Hecht |
Weißfisch |
Fangbegrenzung | Anzahl pro Woche Vereinsmitglieder |
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Karpfen | 2 |
Salmoniden | 5 |
Raubfische (Hecht oder Zander) | 2 |
Schleie | 5 |
Schonzeitenüberblick | Zeitraum Vereinsmitglieder |
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Raubfische (Hecht oder Zander) | 01.02. – 30.04. |
Salmoniden | 15.10. – 28.02./29.02. |
Wichtige Regeln
- See- und Teichrosen stehen unter Naturschutz!
- Es sind nur 2 Angeln erlaubt!
- In der Schonzeit ist das Angeln mit Wurfrute, Blinker, Köderfisch verboten!
- Die Verwendung von Schlauchbooten ist verboten!
- Offenes Feuer ist am Gewässer verboten!
- Das Grillen ist am Gewässer verboten!