Gewässerregeln
Übergreifende Regeln
- Beim Angeln sind folgende Dinge immer mitzuführen
- Sportfischerpass / Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / staat. Fischereischein / etc.)
- Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
- Hakenlöser
- Messer und Fischtöter
- Längenmaß / Maßband
- geeigneter Unterfangkescher
- In Tidengewässern und Fließgewässern dürfen keine Setzkescher verwendet werden.
- Führung der Fangstatistik
- Vor Angelbeginn sind Datum und wenn erforderlich das Gewässer einzutragen.
- Alle gefangenen Fische sind, sofern sie entnommen werden, sofort in die Fangstatistik einzutragen.
- Die Angelwoche zählt von Montag bis Sonntag
- Der Abstand von Angler zu Angler soll an den Gewässern mindestens 10 m betragen, beim Raubfischangeln oder Spinnen 50 m. Dieser Abstand kann unterschritten werden, wenn der Angler, der zuerst am Gewässer war, dieses gestattet.
- Familienmitglieder und Freunde dürfen sich an den Gewässern aufhalten, so lange durch die Anwesenheite keine anderen Angler gestört werden.
- Für die Behandlung gefangener Fische gilt:
- Maßige Fisch sind zu betäuben und mit Herzstich oder Kehlschnitt zu töten
- Nicht maßige Fische sind vorsichtig zurückzusetzen!
- Ist schonende Hakenlösung nicht möglich, Vorfach abschneiden und Fisch zurücksetzen.
- Schwerbeschädigte untermaßige oder übermaßige Fische sind zu töten und zu vergraben.
- Jegliches Blut vom Töten der Fische ist zu entfernen. Besonderes Augenmerk gilt hier fürinnerstädtische Bereiche unserer Gewässer.
- Das Schlachten von Fischen am Gewässer ist untersagt.
- Jeglicher Müll ist nach dem Angeln vom Gewässer zu entfernen.
- Pöddern ist in allen Gewässern, außer der Obereste, an allen Tagen erlaubt.
- Fliegenfischen und Spinnfischen ist in allen Gewässern im Rahmen der Regeln der Gewässerordnung erlaubt.
- Das Angeln mit dem Futterkorb ist an allen Vereinsgewässern, außer der Obereste, gestattet.
- Das Grillen ist an einzelnen Gewässern nur erlaubt, wenn durch den Grill kein Schaden an der Umgebung entsteht. Kohlereste/Holzreste sind nach dem Grillen vom Gewässer zu entfernen. Einweggrills mit direktem Bodenkontakt sind an allen Gewässern verboten.
- Die Verwendung von Schlauchbooten und Futterbooten ist an unseren Gewässer aktuell nur geduldet. Durch die Verwendung darf die Natur und andere Angler nicht gestört werden. Bei der Verwendung von Schlauchbooten sind in allen Gewässern, außer der Este ab Hafen Buxtehude bis zur Elbe, keine Motoren zulässig.
- Verboten sind:
- Jegliches Angeln in den Sperrgebieten
- Benutzung eines Gaffs
- Anfüttern in allen stehenden Gewässern
- Angeln mit lebenden Köderfischen oder gesetzlich geschützten Tieren
- Aalkörbe, Aalschnüre und Reusen
- Angeln mit Drillingen auf Karpfen
- Offenes Feuer
- Einweggrills mit direktem Bodenkontakt
- Laute Musik oder anderer störender Lärm
Sonderregeln für die Obereste
- Ab Brücke Heimbruch bis Kasernenbrack
- Es darf nur mit 1. Rute vom 01.03. bis 15.10. gefischt werden. Außerhalb dieser Zeiten ist das Angeln verboten.
- Es ist nur Fliegenfischen und Spinnfischen erlaubt
- Ausnahme
- Im Bereich zwischen „Weißer Sand“ bis zum Graben Kasernenbrack darf in der Zeit von 19:00 – 07:00 mit 3 Grundangeln auf Aal geangelt werden.
- Im Bereich zwischen „Weißer Sand“ bis zum Graben Kasernenbrack darf in der Zeit von 19:00 – 07:00 mit 3 Grundangeln auf Aal geangelt werden.
Mindestmaße / Entnahmefenster
Gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch mindestens aufweisen muß, damit er vom Angler dem Gewässer entnommen werden darf. Die Mindestmaße sollen sicherstellen, dass jeder Fisch die Möglichkeit hat, sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen. Die Werte sind von Fischart zu Fischart unterschiedlich – sie richten sich nach dem Wachstum der einzelnen Arten bis zur Geschlechtsreife.
Abweichend zu den gesetzlichen Reglungen können Vereine eigene, höhere Mindestmaße festlegen. Gemessen wird der Fisch über die Seitenlinie im liegenden Zustand; dabei muss das Maul des Fisches geschlossen und die Schwanzflosse gestreckt sein.
Fischart | Vereinsgewässer |
Aal | 45 cm – 75 cm |
Äsche | 32 cm |
Bachforelle | 30 cm – 45 cm |
Bachsaibling | 26 cm |
Barsch | 20 cm – 40 cm |
Butt/ Scholle | 20 cm |
Döbel | 20 cm |
Gras- Marmor und Silberkarpfen | 60 cm |
Hecht | 50 cm – 85 cm |
Karpfen | 40 cm |
Lachs | 50 cm |
Meerforelle | 50 cm |
Quappe | 35 cm – 50 cm |
Regenbogenforelle | 26 cm |
Schleie | 30 cm – 45 cm |
Zander | 50 cm – 75 cm |
Weißfische, ausgenommen Köderfische | 20 cm |
Lühe und Verbandsgewässer siehe Mindestmaße der besonderen Erlaubnisscheine ! ! !
Schonzeiten
Fischart | Vereinsgewässer |
Äsche | 01.01. – 15.05. |
Bachforelle | 15.10. – 28/29.02. |
Meerforelle | 15.10. – 28/29.02. |
Lachs | 15.10. – 15.03. |
Hecht | 01.02 – 30.04. |
Zander | 01.02 – 30.04. |
Generelles Verbot für das Spinnfischen in den Wiesen und Weiden, Brack 4, Kasernenbrack, Sauensiek, Ovelgönner Kiesgrube, Ovelgönner Mühlenteich, Kiesgrube Heidenau und Brunkhorstsche Wiesen | 01.02. – 30.04. |
Nicht aufgeführte Fisch und Krebsarten unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Schonmaßen
bzw. Fangverboten laut dem Niedersächsischen Fischereigesetz, bzw. der Niedersächsischen
Binnenfischereiordnung.
Lühe und Verbandsgewässer siehe Schonzeiten der besonderen Erlaubnisscheine ! ! !
Fangbegrenzung
Fischart | Vereinsgewässer pro Woche |
Raubfische (Hecht bzw. Zander) | 2 |
Salmoniden | 5 |
Karpfen | 2 |
Schleie | 5 |
Lühe siehe Fangbegrenzung des besonderen Erlaubnisscheines!!!
Begrenzung Rutenanzahl
- Spinnfischen / Fliegenfischen
- Beim Spinnfischen und Fliegenfischen ist immer nur 1 Rute erlaubt
- Grund- und Posenfischen
- Erwachsene Mitglieder dürfen in den Vereinsgewässern mit 3 Ruten angeln
- Jugendliche bis 15 Jahre dürfen in den Vereinsgewässern mit 2 Ruten angeln
- Jugendliche bis 18 Jahre dürfen in den Vereinsgewässern mit 3 Ruten angeln
Begrenzung der Angelzeit
- Erwachsene unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung bei der Angelzeit.
- Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehnungsbeauftragten Person dürfen Jugendliche an allen Gewässern nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr angeln.
Begriffsdefinitionen
- Fliegenfischen
Das Fliegenfischen oder Flugangeln ist eine Methode des Angelns. Sie unterscheidet sich von anderen Methoden vor allem dadurch, dass der Köder, im Allgemeinen Fliege genannt, zum Werfen zu leicht ist, weswegen das Eigengewicht der Schnur als Wurfgewicht verwendet wird. Dies verlangt eine besondere Wurftechnik und spezielles Angelgerät, insbesondere eine spezielle Schnur. Fliegenfischen im Sinne der Gewässerordnung ist nur das Angeln mit der Fliegenrute. Das Angeln mit Fliege hinter dem Spirolino zählt nicht als Fliegenfischen. - Spinnfischen
Spinnfischen, auch Spinnen oder Blinkern genannt ist eine aktive Art des Angelns, bei der überwiegend Kunstköder wie Blinker, Wobbler, Weichplastikköder oder Spinner eingesetzt werden.
Gesetze und Ordnungen
- Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Fischereigesetz
- Gültige Fassung der Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung)
- Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)