Pressemitteilung – Angelverein "Scheeben Wind" e.V. https://www.av-scheeben-wind.de Angeln in und um Buxtehude Tue, 07 Mar 2023 14:08:43 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9 https://www.av-scheeben-wind.de/wp-content/uploads/2022/03/cropped-ASW_Logo_klein_transparent-32x32.png Pressemitteilung – Angelverein "Scheeben Wind" e.V. https://www.av-scheeben-wind.de 32 32 180777305 Pressemitteilung | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | Aal Schonzeit Nord- und Ostsee https://www.av-scheeben-wind.de/2023/03/07/pressemitteilung-bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft-aal-schonzeit-nord-und-ostsee/ Tue, 07 Mar 2023 14:08:16 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=2495 Weiter lesen Weiter lesen

]]>
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute folgende Pressemitteilung zum Schutz des Aales in der Nord- und Ostsee veröffentlicht.

Pressemitteilung Nr. 26/2023

Zum Schutz bedrohter Aale: BMEL legt Schonzeit in Nord- und Ostsee fest

Der europäische Aalbestand befindet sich in einem äußerst kritischen Zustand. Zu seinem Schutz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun in Absprache mit den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Schonzeit für Aale festgelegt: In der Zeit vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 gilt ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Meeresgewässern, das auch Aale als Beifang beinhaltet.

Dazu erklärt Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: „Ohne besseren Schutz steht der Aal vor dem Aus – angesichts der dramatisch geringen Bestände ist es höchste Zeit, zu handeln. Die Schonzeit gibt laichbereiten Aalen die Möglichkeit, sich auf die lange Wanderung in ihr Laichgebiet im Atlantik, die Sargassosee östlich von Florida, zu machen. Der Schutz des Aals ist auch wegen seiner sozioökonomischen Bedeutung wichtig: Aalfischerei sichert vielerorts in Deutschland Einkommen und ist ein Tourismusfaktor. Dem Aalbestand eine Perspektive zu geben heißt daher auch, die Existenzgrundlage von Menschen an den Küsten und im ländlichen Raum perspektivisch zu sichern.“

Die Festlegung der Aalschonzeit gilt zunächst für die Jahre 2023/2024. Ende 2023 werden auf EU-Ebene die Rahmenbedingungen für den weiteren Schutz des Aals verhandelt. Die Freizeitfischerei (Angelfischerei) auf Aal ist nach EU-Recht in Meeresgewässern bis zum 31. März 2024 vollständig verboten.

Wichtig für den Schutz des Aals in deutschen Gewässern sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbesondere in der Ostsee. Die Aale müssen die Meerenge zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee zu erreichen. Mit der Schonzeit vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 werden die Schonzeiten in Deutschland, in Dänemark und Schweden weitgehend aneinander angeglichen.

Hintergrund:

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung ist das Aufkommen von Jungaalen, den sogenannten Glasaalen, im Jahr 2022 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,5 Prozent des historischen Glasaalaufkommens (1960–1979). Im Jahr 2021 waren es noch 0,6 Prozent. Auch in anderen Gewässern ist das Vorkommen mit 9,7 Prozent auf einem sehr niedrigen Niveau.

Um den Europäischen Aal zu schützen, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, in den Meeresgewässern, einschließlich Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern, die gewerbliche Aalfischerei für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu verbieten. Dabei muss die Schonzeit mit den Erhaltungszielen der EU-Aalverordnung, mit den vorhandenen nationalen Bewirtschaftungsplänen und mit den zeitlichen Wanderungsmustern des Europäischen Aals in dem betreffenden Mitgliedstaat in Einklang stehen.

Die rechtliche Umsetzung der Schonzeit in den Meeresgewässern erfolgt über eine im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für entsprechende Regelungen in den Brackgewässern sind die Bundesländer zuständig. Was den Aalschutz in Binnengewässer angeht, obliegt es hier ebenfalls den Bundesländern, im Rahmen ihrer Aalbewirtschaftungspläne einen ausreichenden Schutz sicherzustellen.

07. Mär 2023 Pressemitteilung – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – https://www.bmel.de/
]]>
2495
Pressemitteilung | Aalbesatz | Anglerverband Niedersachsen https://www.av-scheeben-wind.de/2023/03/03/pressemitteilung-aalbesatz-anglerverband-niedersachsen/ Fri, 03 Mar 2023 07:12:43 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=2485 Weiter lesen Weiter lesen

]]>
Zum diesjährigen Aalbesatz hat der Anglerverband Niedersachsen folgende Pressemitteilung veröffentlicht.

Pressemitteilung

Hannover, 28.02.2022

Angelvereine aktiv für den Aalschutz – trotz Fangverbot

Angelvereine in Niedersachsen besetzen am 01. März 2023 fast 2 Millionen Jungaale in die von ihnen betreuten Gewässer. Und das, obwohl die EU ganz aktuell ein Fangverbot für die Freizeitfischerei auf Aal an den Küsten und den Unterläufen von Ems, Leda, Hunte, Weser, Oste und Elbe verhängt hat. Es gilt vorerst bis zum 31.03.2024.
„Unsere Angler beteiligen sich seit über 10 Jahren an der Aalbesatzförderung des Landes, die der Anglerverband für seine Vereine organisiert. Für uns rangiert der Artenschutz an gleicher Stelle wie der Fang eines Aals als leckerer Speisefisch“, so Heinz Pyka, 1. Vorsitzender des Fischereivereins Hannover.
Das neue Fangverbot stößt Niedersachsens Anglern bitter auf. Mehrere Millionen Euro haben sie aus ihren Vereinskassen schon in den Aalschutz investiert. „Während die Angler mit Sanktionen bestraft werden, kommt die Wasserkraft wieder einmal ungeschoren davon“, beschwert sich Pyka. Millionen von Fischen würden jedes Jahr in den etwa 280 kleinen und großen Kraftwerken in Niedersachsen wissentlich getötet. Doch die EU sanktioniert allein Angler und Berufsfischer, um die Aalsterblichkeit zu verringern.
Wie der Fischereiverein Hannover beteiligen sich weitere 200 Angelvereine – von Ostfriesland bis in den Harz – am diesjährigen Aalbesatz. Der Anglerverband Niedersachsen (AVN) koordiniert diese landesweit größte Artenschutzinitiative bereits im 13. Jahr.

Fließgewässer durchgängig machen – jetzt!

Ralf Gerken, Naturschutzexperte beim AVN, legt den Finger in die Wunde und sieht die Verantwortung bei der Landespolitik. Vor über 20 Jahren habe sich Deutschland zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet. Wesentliches Ziel der Richtlinie ist die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit unserer Fließgewässer. Dutzende Fischarten und viele andere Lebewesen sind darauf angewiesen, zu ihren Laichplätzen zu wandern, um sich erfolgreich fortzupflanzen. „Allein in Niedersachsen versperren mehr als 4.000 Querbauwerke diese Wanderungen“, weiß Gerken. Das seien kleine Sohlabstürze genauso wie Mühlenwehre oder auch große Wasserkraftanlagen. „Die sieben großen Wasserkraftanlagen in der Weser töten jedes Jahr Hunderttausende von Fischen und verletzen eine unbekannte Zahl. Man stelle sich vor, das wären Rotmilane, Kraniche oder Weißstörche auf dem Zug in ihre Brutgebiete. Die Anlagen würden doch sofort abgeschaltet!“


Keine der Anlagen in der Weser habe funktionstüchtige Fischwanderhilfen nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Betreiber seien noch nicht einmal dazu verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit in transparenter Weise nachzuweisen. Viele der strompolizeilichen Genehmigungen stammten noch aus den 1950er Jahren.

Überall in Niedersachsen würden die klaren rechtlichen Auflagen des Wasserhaushaltsgesetzes von Betreibern immer wieder umgangen, um teure, den Stromertrag senkende Instandsetzungen zu vermeiden. Eine wirksame Kontrolle durch die Wasserbehörden finde in der Regel nicht statt, so Gerken.

Kleine Wasserkraft mit nur 0,5% Anteil am Gesamtstrommix

„Die Landespolitik nimmt in Kauf, dass jedes Jahr zur Hauptwanderzeit von Lachs und Meerforelle, von Neunaugen, Aalen oder Maifischen wissentlich Hunderttausende Fische allein in den Wasserkraftanlagen der Weser geschreddert werden“, empört sich auch Werner Klasing, Präsident des AVN. Fische dürften nicht länger als unbeachteter Kollateralschaden für den Profit einiger weniger „verschlissen“ werden.
Kraftwerke mit weniger als einem Megawatt Leistung machen mehr als 75% der Anlagen in Deutschland aus und tragen doch nur 0,5%!!! zum gesamten Strommix bei. Das stehe in keinem Verhältnis zum massiven Schaden, der an der Artenvielfalt in unseren Gewässern Jahr für Jahr wissend geduldet werde, so der Verbandschef.
Untersuchungen von 2021 zeigen, dass die Sterblichkeit für Fische bei der Passage nur einer Wasserkraftanlage bei durchschnittlich 22% liegt. Von 100 Aalen, Lachsen oder Meerforellen, die in Hannover in der Leine starten, erreicht also nur eine Handvoll die Nordsee.
Für ausgewachsene Aale gilt außerdem: Fast 50% der Überlebenden weisen nach der Passage durch eine Kraftwerksturbine erhebliche Verletzungen auf. Forschende bestätigen, dass diese Schwerverletzten die mehr als 5.000 km lange Wanderung zu ihren Laichgebieten vor der Küste Floridas nicht schaffen.

Aale auf Reisen
Dass junge Aale aus Südfrankreich zur Stützung der hiesigen Aalbestände nach Norddeutschland transportiert werden, soll keine Dauerlösung sein. Die so genannten „Glasaale“ werden im Mündungsbereich der Gironde und weiter südlich bis nach Nordspanien von zertifizierten Betrieben unter strengen Quotenregelungen gefangen. Noch am selben Tag startet ihre Reise nach Niedersachsen. In gekühlten Styroporkisten sicher verpackt, erreichen sie frühmorgens im Transporter den ersten Treffpunkt an der A1 bei Bramsche. Dort werden sie auf die schon wartenden Helferinnen und Helfer aus den Angelvereinen verteilt. Möglichst schnell werden sie dann in ihre neue Heimat verbracht: Gewässer mit natürlichem Zu- oder Abfluss oder Fließgewässer, aus denen die erwachsenen Aale (theoretisch) die Nordsee erreichen können.

„Glasaale haben sehr gute Überlebens-Chancen in unseren Gewässern“, weiß Ralf Gerken. Markierungsversuche aus Schleswig-Holstein bestätigen: 80-90% der Aale in unseren Gewässern stammen aus Besatzmaßnahmen der Angelvereine.
Das belegt aber auch: Ein natürlicher Aufstieg von Glasaalen in die Flüsse findet quasi nicht mehr statt. In Norddeutschland war das Mitte des vergangenen Jahrhunderts noch ganz anders, wenn im Februar und März Milliarden von Jungaalen in die niedersächsischen Flüsse aufstiegen.


Die Vereine des AVN wollen trotz des Fangverbotes weiter Aale besetzen. Heinz Pyka: „Wenn wir Angler das nicht tun, macht das doch keiner. Und dann verschwindet ein weiteres, faszinierendes Lebewesen aus unseren Gewässern – einfach so.“

Fachliche Auskünfte erteilt:
Ralf Gerken e-Mail: r.gerken@av-nds.de, mobil: 0151 1555 9779

KONTAKT AVN, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anglerverband Niedersachsen e.V.
Florian Möllers, Brüsseler Straße 4, 30539 Hannover
mobil: 0173 248 62 04, e-Mail: f.moellers@av-nds.de

28.02.2023 Anglerverband Niedersachsen e.V.
]]>
2485
Der Fischotter „Tier des Jahres 2021“ – Pressemitteilung Landkreis Stade https://www.av-scheeben-wind.de/2021/01/07/der-fischotter-tier-des-jahres-2021-pressemitteilung-landkreis-stade/ Thu, 07 Jan 2021 13:40:45 +0000 https://www.asv-scheeben-wind.de/?p=1220 Weiter lesen Weiter lesen

]]>
Heute hat uns folgende Pressemitteilung vom Landkreis Stade erreicht. Der Fischotter ist zurück in unserem Landkreis.

Fischotter© Aktion Fischotterschutz e.V.

Fischotter ist „Tier des Jahres 2021“ – Wassermarder auch im Landkreis Stade

Der Fischotter ist von der Deutschen Wildtierstiftung als „Tier des Jahres 2021“ ausgewählt worden. Kaum ein anderes Säugetier verbinde die Elemente Land und Wasser so perfekt wie er. „Wo Otter sich wohlfühlen, ist die Natur noch intakt“, heißt es in der Begründung. Der Fischotter gehört zu den am strengsten geschützten Säugetieren des Landes. Die Wassermarder dürfen nicht verfolgt werden und ihre Lebensräume sind zu erhalten und zu verbessern, wie es im Landkreis Stade auch geschieht.

„Lange war der Fischotter aus dem Landkreis Stade verschwunden. Seit 2011 wurden hier allerdings 16 tote Tiere gefunden – allesamt Verkehrsopfer“, so Dr. Uwe Andreas, Leiter des Naturschutzamtes. Verkehrsunfälle sind auch überregional mit rund 75 Prozent die häufigste Todesursache bei Fischottern.  Ottervorkommen sind oft nur anhand von Totfunden nachzuweisen. Dieser tragische Beweis dafür, dass der Fischotter wieder zurück im Landkreis ist, unterstreicht somit gleichzeitig einen dringenden Handlungsbedarf. Die Tiere müssen vor Unfällen geschützt werden und Lebensräume verbessert werden, um die Ausbreitung des Fischotters zu fördern.

Das Naturschutzamt des Landkreises Stade hat deshalb die Gruppe Naturschutz GmbH beauftragt, eine Fischotterkartierung durchzuführen, die auch gleichzeitig „Störstellen“ im Lebensraum der Tiere beschreibt. In der Zeit von Oktober 2018 bis Mai 2019 wurde ein Netz von Stichprobenpunkten von Otterexperten auf Otterspuren abgesucht.

Naturschutz-Amtsleiter Andreas: „Otternachweise in Form von Kot oder Fußspuren konnten an 42 Orten entlang der Schwinge, Aue und Este im Südwesten des Landkreises gefunden werden. Wie viele Tiere genau sich dort angesiedelt haben, ist zahlenmäßig schwer zu erfassen, da sie sich überwiegend nachts bewegen. Auffällig ist, dass bis 2019 im nordwestlichen Teil des Landkreises keine Spuren gefunden werden konnten. Ganz aktuell gab es aber auch einen Nachweis im Raum Drochtersen.“

262 „Störstellen“ – von fehlenden Pufferzonen an Gewässern und gefährlichen Wanderrouten

Die Gefahren durch Straßenverkehr, Reusen und Landschaftszerstörung müssen verringert werden. 262 „Störstellen“ wurden im Landkreis erfasst und auf ihr Gefährdungspotenzial hin untersucht. Damit der Fischotter auch dauerhaft im Landkreis überleben kann, sind weitere Schutzbemühungen notwendig. Dazu zählen Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung wie etwa der Erhalt von Uferrandstreifen. Diese dienen unter anderem als Wanderkorridore und schützen als Pufferzone die Gewässer vor Spritz- und Düngemittel.

Zusätzlich sollten Gewässer für Otter durchlässiger und besser passierbar gestaltet werden. Damit könnte das Gefahrenpotential durch den Straßenverkehr reduziert werden. Zwei „Störstellen“ befinden sich in Jork an der Kreisstraße 39. Hier wurde vor Jahren der erste tote Otter im Landkreis gefunden. Im Rahmen der Sanierung der K39 sollen auch die „Störstellen“ für die Otter beseitigt werden. Heißt: Für die Tiere soll ein Rohr unter der Straße durchführen, so dass sie möglichst im Trockenen sicher unter der Straße durchkommen.

Pressemitteilung Nummer 005 – 2021 vom 6. Januar 2021 – Landkreis Stade

Pressestelle
Karen Rohleder
Im Auftrag

Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-1112
Fax: 04141 12-1025
eMail: pressestelle@landkreis-stade.de

]]>
1220
Neuer Runderlass zur Kormoranbejagung soll bedrohte Fische schützen https://www.av-scheeben-wind.de/2020/11/26/neuer-runderlass-zur-kormoranbejagung-soll-bedrohte-fische-schuetzen/ Thu, 26 Nov 2020 19:31:45 +0000 https://www.asv-scheeben-wind.de/?p=913 Weiter lesen Weiter lesen

]]>
Heute hat uns vom Anglerverband Niedersachen e.V. folgende Pressemitteilung erreicht. Der Runderlass ist ein Fortschritt im Fischartenschutz hier bei uns in Niedersachsen und hoffentlich Vorbild für ähnliche Erlasse in den anderen Bundesländern.


Kormorane (Phalacrocorax carbo sinensis) mit Weißfischen (c). Great Cormorants with coarse fish (c). © Florian Möllers

Neuer Runderlass zur Kormoranbejagung soll bedrohte Fische schützen

Mit einem heute veröffentlichten Runderlass hat die Landesregierung ein deutliches Statemant für den Schutz gefährdeter Fischarten abgegeben: Kormorane können auf Antrag an prioritären Gewässern, an Fischaufstiegsanlagen und Wanderhindernissen (Wehre, Staubauwerke, etc.) zukünftig auch in Schutzgebieten und während der Schonzeit bejagt werden.

Mehr als 50% der heimischen Fischarten gefährdet

„Dieser Runderlass ist ein Meilenstein. Er kann erheblich dazu beitragen, dass bedrohte Fischbestände besser geschützt werden können“, so Werner Klasing, Präsident des Anglerverband Niedersachsen e.V. (AVN). Mehr als die Hälfte von Niedersachsens heimischen Fischarten sei gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Trotz jahrzehntelanger Gewässerschutzmaßnahmen litten viele Arten erheblich unter dem Fraßdruck einer stark gewachsenen Kormoranpopulation in Deutschland, Nord- und Osteuropa, so der Verbandspräsident. Ob Äsche, Lachs und Meerforelle, Quappe, Aal und Zander – vielerorts seien die Vorkommen massiv dezimiert worden und hätten sich seither nicht erholen können.

Kormoranvergrämung = wirksamer Fischartenschutz

Der AVN kämpft seit Jahren für Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der niedersächsischen Kormoranverordnung, um Fischarten wie etwa die stark gefährdete Äsche (Rote Liste 2, Fisch des Jahres 2011) wirksam schützen zu können.
In der Neufassung der Verordnung wurde im vergangenen Jahr das Zeitfenster für den Abschuss von Kormoranen um sieben Wochen verkürzt – sehr zum Nachteil der stark bedrohten Äsche, für die Niedersachsen eine bundesweite Schutzverantwortung trägt. Außerdem gilt in der Verordnung weiterhin ein striktes Verbot der Vergrämung von Kormoranen in Schutzgebieten. Fast alle prioritären und höchst prioritären Äschengewässer in Niedersachsen mit ihren bedrohten Fischartengemeinschaften liegen aber in Schutzgebieten.
Seit Jahren steht der AVN deshalb im engen Dialog mit den Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft und hat die Arbeit an dem gemeinsamen Runderlass fachlich begleitet und angetrieben.

Antrag bei den Naturschutzbehörden

Angelvereine können jetzt dank des Erlasses zusammen mit den Jagdpächtern wesentlich leichter Ausnahmegenehmigungen von der Kormoranverordnung für die Vergrämung in Schutzgebieten erwirken, um auch dort Fische vor Kormoranfraß schützen zu können. Zuständig für die Genehmigung der Anträge sind die Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen.

Mehr als 7.000 Kormorane im Winter

„Die Spätherbst- und Wintermonate sind die kritische Zeit für den Schutz unserer Fischbestände“, erläutert Dr. Matthias Emmrich, Verbandsbiologe beim AVN. Dann zögen viele Vögel insbesondere aus dem Nord- und Ostseeraum in ihre Winterquartiere. Mehr als 7.000 Kormorane verbrächten die Zeit zwischen Oktober und März an niedersächsischen Gewässern. Bei einem Nahrungsbedarf von 500 g Fisch pro Vogel und Tag würden allein im Winter mehrere 100 Tonnen Fisch aus Niedersachsens Gewässern gefressen und Fischbestände dadurch mitunter schwer geschädigt, so der Biologe. Während die Vergrämung und Bejagung von Kormoranen an großen Binnengewässern schwierig sei, könnte sie für die überwiegend gefährdeten oder stark gefährdeten Fischarten in kleinen bis mittleren Fließgewässern eine lebensrettende Entlastung bringen. Denn: „Wenn Stillgewässer zufrieren, konzentriert sich der Fraßdruck auf die Fließgewässer“, erläutert Emmrich. Insbesondere die stark gefährdete Äsche sei dann eine leichte Beute für die Fischjäger. Aktuelle Studien aus Bayern belegten eindrucksvoll eine geradezu explosionsartige Vermehrung von Äschen und anderen Fischarten, wenn Kormorane aktiv und fortwährend vergrämt worden seien.

Trendwende

„Der Runderlass kann eine echte Trendumkehr im Fischartenschutz einleiten“, freut sich auch AVN-Vizepräsident, Heinz Pyka. Als Jäger und Angler betrachtet er die Entwicklung der Kormoranbestände im Stadtgebiet Hannover seit Jahren mit großer Sorge: „Die Vögel lernen schnell, wo sich Fische etwa an Staustufen sammeln und jagen dort über Wochen mit großer Effizienz.“ Pyka appelliert an seine Jagdkollegen, die Angler in ganz Niedersachsen jetzt solidarisch bei der Vergrämung zu unterstützen. „Die Landesregierung hat die Weichen gestellt. Jetzt müssen Angler und Jäger mit den Naturschutzbehörden in Dialog treten, Anträge stellen und am Gewässer aktiv werden“, so der AVN-Vizepräsident.

Landkreis Harburg als Vorreiter

Die Hoffnung vieler Angelvereine richtet sich jetzt auf die Unteren Naturschutzbehörden, die in ihrer Zuständigkeit für die Schutzgebiete und den Schutz des Kormorans den Anträgen formal zustimmen müssen. Es sei denn, sie können die Ablehnung eines Antrages fachlich einwandfrei begründen. AVN-Vize Heinz Pyka schildert einen Fall aus dem Landkreis Harburg: Nach zwei Jahren intensiver Gespräche und Überzeugungsarbeit hatte die Naturschutzbehörde ein Einsehen und gewährte dem örtlichen Angelverein für die Seeve bereits eine Genehmigung zur Kormoranvergrämung in einem Schutzgebiet.
AVN-Präsident Klasing: „Wir hoffen sehr, dass die Anträge unserer Vereine jetzt erheblich schneller zu Ausnahmegenehmigungen führen. Es ist höchste Zeit, Fische endlich mit der gleichen Konsequenz zu schützen wie beispielsweise Wiesenvögel oder Amphibien.“ Der Verband stehe bereit, den Vereinen fachlich unter die Arme zu greifen, um die Anträge möglichst schnell auf den Weg zu bringen.

Faktencheck ÄSCHE

– In Niedersachsen stark gefährdet: Rote Liste 2
– Bestandstrend: negativ
– hierzulande bis 60cm groß und 2,5kg schwer
– Laichzeit: Anfang März bis Ende April
– weitgehend unbekannt, aber eine echte „Unterwasserschönheit“
– einst so häufig, dass eine ganze Fließgewässerregion nach ihr benannt wurde.
– Zur „Äschenregion“ gehören Mittelgebirgsflüsse wie Rhume, Oker, Leine und Ilme im Süden Niedersachsens oder die Heidegewässer Seeve, Ilmenau, Böhme, Gerdau und Örtze.
– viele „höchst prioritäre Gewässer“, strukturreich und ökologisch weitgehend intakt.
– Einbruch der einstmals berühmten Äschenpopulationen um bis zu 95% korreliert mit der Zunahme der Kormoranpopulation in Deutschland und Nordeuropa.
– Nahezu identische Situation in Äschengewässern in Bayern, Hessen, Thüringen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen.

Kormorane: nicht bedroht, trotzdem geschützt
Bestand in Europa: > 1,1 Millionen Vögel
Gefährdung: keine
Schutzstatus: unverändert seit 1979 (EU-Vogelschutzrichtlinie)
Winterbestand Niedersachsen: > 7.000 Kormorane
Nahrungsbedarf: 500g Fisch / Tag / Kormoran
Verhalten: jagt einzeln oder auch in Gruppen (bis > 1.000 Vögel)
Tauchtiefe: >40m

Info: Kormoranverordnung

Die Kormoranverordnungen der Länder (KVO) regeln die Bejagung – „letale Vergrämung“ – des Kormorans im Einzugsbereich fischereilich bewirtschafteter Gewässern und Fischzuchtanlagen / Teichwirtschaften.
In Niedersachsen dürfen erwachsene Kormorane aktuell in einem Radius von 500 m um bewirtschaftete Gewässer im Zeitraum vom 21. August bis 28. Februar, subadulte Vögel (weiße/helle Brust), ganzjährig bejagt werden.

Jagdberechtigte müssen Abschussberichte abliefern.

Die KVO in Niedersachsen galt bislang für jeweils fünf Jahre, lief am 31.12.2016 aus und wurde anschließend zunächst um drei Jahre verlängert mit der Auflage, die Wirksamkeit der darin festgeschriebenen Management-Maßnahmen zu prüfen.
Der AVN hat den Evaulierungsprozess aktiv begleitet und im Rahmen der Verbandsbeteiligung Kritk an der Verkürzung der Jagdzeiten geübt, der nicht stattgegeben wurde.
Die Neufassung der KVO trat am 01.01.2020 in Kraft.

Interviewpartner:
Dr. Matthias Emmrich, mobil: 0151 5799 4307
Heinz Pyka, mobil: 0160 9015 3157
Florian Möllers, mobil: 0173 24 86 204

Niedersächsisches Ministerialblatt vom 25.11.2020: „Hinweise zum Umgang mit Ausnahmeanträgen zur Kormoranvergrämung in  Schutzgebieten“

Aktualisierung, 26.11.: Hier geht’s zur Pressemitteilung der Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft. Bemerkenswert folgender Satz (Zitat): „Für bestimmt Fischarten stellt die Entnahme durch Kormorane bereits derzeit eine signifikante Bedrohung dar.“ Eine derart deutliche Anerkennung der Fraßschäden durch Kormorane seitens eines Umweltministeriums dürfte in Deutschland einmalig sein.


Anglerverband Niedersachsen e.V. – PM Runderlass Kormoranvergrämung – Nov 2020 – info@av-nds.de – www.av-nds.de


]]>
913