Gewässerordnung – Angelverein "Scheeben Wind" e.V. https://www.av-scheeben-wind.de Angeln in und um Buxtehude Mon, 20 Jan 2025 07:07:53 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.1 https://www.av-scheeben-wind.de/wp-content/uploads/2022/03/cropped-ASW_Logo_klein_transparent-32x32.png Gewässerordnung – Angelverein "Scheeben Wind" e.V. https://www.av-scheeben-wind.de 32 32 180777305 Jahreshauptversammlung 2025 https://www.av-scheeben-wind.de/2025/01/18/jahreshauptversammlung-2025/ Sat, 18 Jan 2025 14:51:17 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=3157 Am 17.01.2025 hat unsere Jahreshauptversammlung 2025 im „Gasthaus zur Erholung“ stattgefunden. Insgesamt waren 86 stimmberechtigte Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung 2025 anwesend.

Durch die Jahreshauptversammlung ergeben sich folgende Änderungen:

  • Finanzordnung
    • Erhöhung des Jahresbeitrages für Ehrenmitglieder von 10€ auf 15€ pro Jahr. Die Erhöhung war notwendig, da der Landesverband seinen Jahresbeitrag um 2,50€ auf 8,50€ erhöht hat und die Kosten für die Mitgliederverwaltung (Software, Erlaubnisscheine, Postversand, Druckkosten) im letzten Jahr angestiegen sind.
  • Gewässerordnung
    Zum besseren Schutz der Meer- und Bachforellen in unseren Gewässern, ergeben sich folgende geänderte Fangbegrenzungen und Angeleinschränkungen
    • Fangbegrenzungen
      • Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Meerforelle oder Lachs pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
      • Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Bachforelle pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
      • Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 5 Regenbogenforellen, sonstige Salmoniden pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
    • An der Obereste ist das Angeln ab dem 01.01.2025 nur noch wie folgt erlaubt
      • Fliegenfischen vom 01.03. bis 15.10.
      • Spinnfischen vom 01.06. bis 15.10.
      • Ultralightfischen vom 01.06. bis 15.10.
  • Sonstiges
    • Die Meldung für den goldenen und silbernen Fisch muss bis spätestens 30.11. des jeweiligen Jahres beim Vorstand eingegangen sein.
    • Eckhard Block hört zur Jahreshauptversammlung 2026 aus gesundheitlichen Gründen als 1. Vorsitzender auf.

Die Änderungen sind in alle Dokumente eingepflegt und stehen als Download über die Homepage zur Verfügung.

Alle Seiten der Homepage wurden an die neuen Gewässerregeln angepasst.

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Sauberkeit am Angelplatz https://www.av-scheeben-wind.de/2024/06/03/sauberkeit-am-angelplatz/ Mon, 03 Jun 2024 06:45:49 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=2988 Weiter lesen Weiter lesen

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Da es in letzter Zeit Beschwerden gegeben hat, wie Angelplätze hinterlassen werden, mussten wir die Gewässerordnung anpassen.

Folgenden Anpassungen wurden vorgenommen:

  • Für die Behandlung gefangener Fische gilt:
    • Maßige Fisch sind zu betäuben und mit Herzstich oder Kehlschnitt zu töten
    • Untermaßige Fische sind vorsichtig zurückzusetzen!
    • Ist schonende Hakenlösung nicht möglich, Vorfach abschneiden und Fisch zurücksetzen.
    • Schwerbeschädigte untermaßige oder übermaßige Fische sind zu töten und zu vergraben.
  • Jegliches Blut vom Töten der Fische ist zu entfernen. Besonderes Augenmerk gilt hier für innerstädtische Bereiche unserer Gewässer.
  • Das Schlachten von Fischen am Gewässer ist untersagt.
  • Jeglicher Müll ist nach dem Angeln vom Gewässer zu entfernen.

Leider scheint Sauberkeit am Gewässer nicht für jeden wichtig zu sein, so das wir uns gezwungen sahen, Regelungen in die Gewässerordnung aufzunehmen. Ein Verstoß gegen die Gewässerordnung wird vom Vorstand mit einer Angelsperre bestraft.

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Anpassung Gewässerordnung https://www.av-scheeben-wind.de/2023/01/10/anpassung-gewaesserordnung/ Tue, 10 Jan 2023 08:25:33 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=2418 Weiter lesen Weiter lesen

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Wir sind vor Kurzem von der Wasserschutzpolizei drauf hingewiesen worden, das neben eines gültigen Erlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer, immer auch ein gültiger Lichtbildausweis am Wasser mitzuführen ist. Die Gewässerordnung wird entsprechend dem Hinweis wie folgt angepasst:

  • Beim Angeln sind folgende Dinge immer mitzuführen
    • Sportfischerpass / Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke
    • Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / staat. Fischereischein / etc.)
    • Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
    • Hakenlöser
    • Messer und Fischtöter
    • Längenmaß / Maßband
    • geeigneter Unterfangkescher
Angelverein Scheeben Wind e.V. Vereinsordnung – Gewässerordnung

Ein weiterer Hinweis der Wasserschutzpolizei bezog sich auf den Gültigkeitszeitraum unserer Erlaubnisscheine. Alle Erlaubnisscheine müssen mit einem Gültigkeitszeitraum versehen sein und sind nur in diesem gültig.

Die Erlaubnisscheine 2023 werden entsprechend mit einem neuen Gültigkeitszeitraum ausgegeben werden und sind im nächsten Jahr nur noch bis einschließlich 31.01.2024 gültig. Die Markenausgaben im nächsten Jahr werden an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Angeln außerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Erlaubnisscheine ist ab 2024 nicht mehr erlaubt, da es ansonsten zu Anzeigen wegen Fischwilderei kommen kann!

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