Anpassung Gewässerordnung
Wir sind vor Kurzem von der Wasserschutzpolizei drauf hingewiesen worden, das neben eines gültigen Erlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer, immer auch ein gültiger Lichtbildausweis am Wasser mitzuführen ist. Die Gewässerordnung wird entsprechend dem Hinweis wie folgt angepasst:
Angelverein Scheeben Wind e.V. Vereinsordnung – Gewässerordnung
- Beim Angeln sind folgende Dinge immer mitzuführen
- Sportfischerpass / Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / staat. Fischereischein / etc.)
- Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
- Hakenlöser
- Messer und Fischtöter
- Längenmaß / Maßband
- geeigneter Unterfangkescher
Ein weiterer Hinweis der Wasserschutzpolizei bezog sich auf den Gültigkeitszeitraum unserer Erlaubnisscheine. Alle Erlaubnisscheine müssen mit einem Gültigkeitszeitraum versehen sein und sind nur in diesem gültig.
Die Erlaubnisscheine 2023 werden entsprechend mit einem neuen Gültigkeitszeitraum ausgegeben werden und sind im nächsten Jahr nur noch bis einschließlich 31.01.2024 gültig. Die Markenausgaben im nächsten Jahr werden an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Angeln außerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Erlaubnisscheine ist ab 2024 nicht mehr erlaubt, da es ansonsten zu Anzeigen wegen Fischwilderei kommen kann!