Zum Inhalt springen
Angelverein "Scheeben Wind" e.V.
  • Der Verein
    • Vorstand
    • Mitgliedsbeiträge
    • Mitglied werden
    • Gastkarten
    • Satzung
    • Vereinsordnung
  • Mitgliederbereich
    • Login
    • Dokumente
    • Veranstaltungen
      • Übersicht
      • Anangeln
      • Raubfischangeln
      • Königsangeln
      • Damenangeln
      • Abangeln
    • Goldener und Silberner Fisch
  • Jugend
    • Beiträge Jugend
    • Pfingstlager
  • Gewässer
    • Gewässerregeln
    • Interaktive Gewässerkarte
    • Sperrgebiete
    • Brack 4
    • Wiesen und Weiden
    • Kasernenbrack
    • Obere Este
    • Mittlere Este
    • Untere Este
    • Ovelgönner Kiesgrube
    • Ovelgönner Mühlenteich
    • Sauensiek
    • Kiesgrube Heidenau
    • Brunkhorstsche Wiesen
    • Lühe
  • Fangstatistik
    • Fangstatistik 2022
    • Fangstatistik 2021
    • Fangstatistik 2020
    • Fangstatistik 2019
    • Fangstatistik 2018
    • Fangstatistik 2017
    • Fangstatistik 2016
  • Kalender
  • Kontakt
  • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Search Icon

Angelverein "Scheeben Wind" e.V.

Angeln in und um Buxtehude

Anpassung Gewässerordnung

Anpassung Gewässerordnung

10. Januar 2023 Fabian Kröpelin

Wir sind vor Kurzem von der Wasserschutzpolizei drauf hingewiesen worden, das neben eines gültigen Erlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer, immer auch ein gültiger Lichtbildausweis am Wasser mitzuführen ist. Die Gewässerordnung wird entsprechend dem Hinweis wie folgt angepasst:

  • Beim Angeln sind folgende Dinge immer mitzuführen
    • Sportfischerpass / Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke
    • Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / staat. Fischereischein / etc.)
    • Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
    • Hakenlöser
    • Messer und Fischtöter
    • Längenmaß / Maßband
    • geeigneter Unterfangkescher
Angelverein Scheeben Wind e.V. Vereinsordnung – Gewässerordnung

Ein weiterer Hinweis der Wasserschutzpolizei bezog sich auf den Gültigkeitszeitraum unserer Erlaubnisscheine. Alle Erlaubnisscheine müssen mit einem Gültigkeitszeitraum versehen sein und sind nur in diesem gültig.

Die Erlaubnisscheine 2023 werden entsprechend mit einem neuen Gültigkeitszeitraum ausgegeben werden und sind im nächsten Jahr nur noch bis einschließlich 31.01.2024 gültig. Die Markenausgaben im nächsten Jahr werden an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Angeln außerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Erlaubnisscheine ist ab 2024 nicht mehr erlaubt, da es ansonsten zu Anzeigen wegen Fischwilderei kommen kann!


Mitteilungen, Verein
Anpassung, Erlaubnisscheine, Fischwilderei, Gewässerordnung, Wasserschutzpolizei

Beitrags-Navigation

VORHERIGE
Erste Markenausgabe 2023
NÄCHSTER
Matze Koch: Der Meter kommt von selber! – Matzes Mätzchen 01-2023 | Fisch und Fang | Youtube
Kommentare sind geschloßen.

Folge uns

Facebook easyVerein

Mitgliederbereich


Vereinsverwaltung von easyVerein

Die Markenausgabe für 2023 kann ab 01.01.2023 gegen Zusendung eines mit 1€ frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlages + der Fangstatistik 2022 + Erlaubnisscheine Este und Lühe, erfolgen.

Sendet den Brief bitte an eine der folgenden Personen:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Schriftwart
  • Kassenwart 

Blog via E-Mail abonnieren

Gib deine E-Mail-Adresse an, um diesen Blog zu abonnieren und Benachrichtigungen über neue Beiträge via E-Mail zu erhalten.

Schließe dich 66 anderen Abonnenten an

Kontaktdaten

Angelverein “Scheeben Wind” e.V.
Eckhard Block
Lindenstrasse 17b
21279 Wenzendorf
Telefon: 04165 9988612
verwaltung@asv-scheeben-wind.de

Neueste Beiträge

  • Königsangeln – 11.06.2023 4. Juni 2023
  • Neue Tore für Brack 4 4. Juni 2023
  • Matze Koch: Aale, Fledermäuse, Karpfen – Matzes Mätzchen 05-2023 | Fisch und Fang | YouTube 17. Mai 2023

Meta

  • Anmelden
  • Feed der Einträge
  • Kommentare-Feed
  • WordPress.org
© 2023   Copyright Fabian Kröpelin. Alle Rechte vorbehalten.