Schonzeit – Angelverein "Scheeben Wind" e.V. https://www.av-scheeben-wind.de Angeln in und um Buxtehude Thu, 16 Oct 2025 06:01:23 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9 https://www.av-scheeben-wind.de/wp-content/uploads/2022/03/cropped-ASW_Logo_klein_transparent-32x32.png Schonzeit – Angelverein "Scheeben Wind" e.V. https://www.av-scheeben-wind.de 32 32 180777305 Beginn der Salmonidenschonzeit 2025 / 2026 https://www.av-scheeben-wind.de/2025/10/16/beginn-der-salmonidenschonzeit-2025-2026/ Thu, 16 Oct 2025 06:01:23 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=3287 Die Salmonidenschonzeit 2025 / 2026 hat begonnen. Vom 15.10.2025 bis einschließlich 28.02.2026 ist das Angeln auf geschützte Salmoniden in allen Vereinsgewässern untersagt.

In der Obereste ist in der Zeit der Salmonidenschonzeit jegliches Angeln untersagt!

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Beginn der Salmonidenschonzeit 2024 / 2025 https://www.av-scheeben-wind.de/2024/10/15/beginn-der-salmonidenschonzeit-2024-2025/ Tue, 15 Oct 2024 07:21:49 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=3089 Die Salmonidenschonzeit 2024 / 2025 hat begonnen. Vom 15.10.2024 bis einschließlich 28.02.2025 ist das Angeln auf geschützte Salmoniden in allen Vereinsgewässern untersagt.

In der Obereste ist in der Zeit der Salmonidenschonzeit jegliches Angeln untersagt!

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BEGINN DER RAUBFISCHSCHONZEIT https://www.av-scheeben-wind.de/2024/02/01/beginn-der-raubfischschonzeit-2/ Thu, 01 Feb 2024 13:37:44 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=2840 Seit dem 01.02. ist es wieder soweit! Die Raubfischschonzeit in den Vereinsgewässern hat begonnen.

Generelles Spinnfischverbot in folgenden Vereinsgewässern während der Raubfischschonzeit
Brack 4
Wiesen und Weiden
Kasernenbrack
Ovelgönner Kiesgrube
Ovelgönner Mühlenteich
Sauensiek
Kiesgrube Heidenau
Brunkhorstsche Wiesen
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Pressemitteilung | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | Aal Schonzeit Nord- und Ostsee https://www.av-scheeben-wind.de/2023/03/07/pressemitteilung-bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft-aal-schonzeit-nord-und-ostsee/ Tue, 07 Mar 2023 14:08:16 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=2495 Weiter lesen Weiter lesen

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute folgende Pressemitteilung zum Schutz des Aales in der Nord- und Ostsee veröffentlicht.

Pressemitteilung Nr. 26/2023

Zum Schutz bedrohter Aale: BMEL legt Schonzeit in Nord- und Ostsee fest

Der europäische Aalbestand befindet sich in einem äußerst kritischen Zustand. Zu seinem Schutz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun in Absprache mit den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Schonzeit für Aale festgelegt: In der Zeit vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 gilt ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Meeresgewässern, das auch Aale als Beifang beinhaltet.

Dazu erklärt Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: „Ohne besseren Schutz steht der Aal vor dem Aus – angesichts der dramatisch geringen Bestände ist es höchste Zeit, zu handeln. Die Schonzeit gibt laichbereiten Aalen die Möglichkeit, sich auf die lange Wanderung in ihr Laichgebiet im Atlantik, die Sargassosee östlich von Florida, zu machen. Der Schutz des Aals ist auch wegen seiner sozioökonomischen Bedeutung wichtig: Aalfischerei sichert vielerorts in Deutschland Einkommen und ist ein Tourismusfaktor. Dem Aalbestand eine Perspektive zu geben heißt daher auch, die Existenzgrundlage von Menschen an den Küsten und im ländlichen Raum perspektivisch zu sichern.“

Die Festlegung der Aalschonzeit gilt zunächst für die Jahre 2023/2024. Ende 2023 werden auf EU-Ebene die Rahmenbedingungen für den weiteren Schutz des Aals verhandelt. Die Freizeitfischerei (Angelfischerei) auf Aal ist nach EU-Recht in Meeresgewässern bis zum 31. März 2024 vollständig verboten.

Wichtig für den Schutz des Aals in deutschen Gewässern sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbesondere in der Ostsee. Die Aale müssen die Meerenge zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee zu erreichen. Mit der Schonzeit vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 werden die Schonzeiten in Deutschland, in Dänemark und Schweden weitgehend aneinander angeglichen.

Hintergrund:

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung ist das Aufkommen von Jungaalen, den sogenannten Glasaalen, im Jahr 2022 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,5 Prozent des historischen Glasaalaufkommens (1960–1979). Im Jahr 2021 waren es noch 0,6 Prozent. Auch in anderen Gewässern ist das Vorkommen mit 9,7 Prozent auf einem sehr niedrigen Niveau.

Um den Europäischen Aal zu schützen, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, in den Meeresgewässern, einschließlich Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern, die gewerbliche Aalfischerei für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu verbieten. Dabei muss die Schonzeit mit den Erhaltungszielen der EU-Aalverordnung, mit den vorhandenen nationalen Bewirtschaftungsplänen und mit den zeitlichen Wanderungsmustern des Europäischen Aals in dem betreffenden Mitgliedstaat in Einklang stehen.

Die rechtliche Umsetzung der Schonzeit in den Meeresgewässern erfolgt über eine im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für entsprechende Regelungen in den Brackgewässern sind die Bundesländer zuständig. Was den Aalschutz in Binnengewässer angeht, obliegt es hier ebenfalls den Bundesländern, im Rahmen ihrer Aalbewirtschaftungspläne einen ausreichenden Schutz sicherzustellen.

07. Mär 2023 Pressemitteilung – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – https://www.bmel.de/
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Aal Schonzeit 2022 https://www.av-scheeben-wind.de/2022/10/07/aal-schonzeit-2022/ Fri, 07 Oct 2022 18:06:27 +0000 https://www.av-scheeben-wind.de/?p=2259 Weiter lesen Weiter lesen

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Vom 01.10. bis einschließlich 31.12.2022 ist jegliche gezielte Fischerei auf den Europäischen Aal in den niedersächsischen Küstengewässern verboten.

Der Anglerverband Niedersachsen hat dazu einen Blockeintrag auf der Verbandshomepage veröffentlicht.

2022 beginnt die Aal-Schonzeit bereits im Oktober!

Vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31.12.2022 ist jegliche gezielte Fischerei sowie Freizeitfischerei / Angelfischerei auf den Europäischen Aal in den Küstengewässern untersagt.

Die formale Bestätigung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn (BLE) steht zwar noch aus, doch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat bereits in einer Presse-Mitteilung (76/2022) vom 10. Juni auf die Vorverlegung der Aal-Schonzeit hingewiesen.

AKTUELL, 20.07.2022: Bekanntmachung zur Schonzeit des Aals im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Verbot gilt nur in den deutschen Hoheitsgewässern und Gewässern der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone des ICES-Gebietes und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagungen und Übergangsgewässern.

Die letzgenannten sog. Brack- und Küstengewässer können von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. In Niedersachsen wurden folgende Gewässer festgelegt:

ELBE – flussabwärts der Landesgrenze Richtung Hamburg
OSTE – flussab der nördlichen Grenzen der Feldmark “Oberndorf”
WESER – flussab der Landesgrenze Richtung Bremen (Stadtgrenze Bremen)
HUNTE – flussab der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück
EMS – flussab der Papenburger Schleuse
LEDA – flussab des Sperrwerkes

Anglerverband Niedersachsen – https://www.av-nds.de/?s=aal+schonzeit

In unserem Fall ist hier die Elbe interessant, da hier die Fischerei auf Aal bis zur Landesgrenze Hamburg betroffen ist.

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Salmonidenschonzeit hat begonnen https://www.av-scheeben-wind.de/2021/10/17/salmonidenschonzeit-hat-begonnen/ Sun, 17 Oct 2021 07:59:33 +0000 https://www.asv-scheeben-wind.de/?p=1778 Wie jedes Jahr hat die Salmonidenschonzeit am 15.10. begonnen und geht bis zum 28.02.2022. Die Schonzeit gilt für all unsere Gewässer einschließlich der Este.

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Ende der Raubfischschonzeit https://www.av-scheeben-wind.de/2021/04/29/ende-der-raubfischschonzeit/ Thu, 29 Apr 2021 10:15:44 +0000 https://www.asv-scheeben-wind.de/?p=1587 Weiter lesen Weiter lesen

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Das Ende der Raubfischschonzeit steht an und der eine oder andere hat bestimmt schon den ersten Angeltag geplant. Das gemeinsame Raubfischangeln am 01.05.2021 muss auf Grund der derzeit gültigen Corona-Beschränkungen leider ausfallen.

Falls ihr am 01.05.2021 gemeinsam die Raubfischsaison starten wollt, dann haltet euch bitte an die geltenden Bestimmungen. Dieses Wochenende ist der Landkreis Stade leider noch Hochinzidenzgebiet.

  • Es sind nur Treffen zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.
  • Es gibt eine Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00

Ist das Angeln während nächtlicher Ausgangssperre erlaubt?

Angeln stellt im Sinne des § 28 b Abs. 2 f des Infektionsschutzgesetzes keinen gewichtigen und unabweisbaren Grund für eine Ausnahme von der Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr des Folgetages dar.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Nur wenn wir uns alle an die Beschränkungen halten, dürfen wir unserem Hobby auch in Zukunft unter Corona nachgehen.

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Beginn der Raubfischschonzeit https://www.av-scheeben-wind.de/2020/12/01/beginn-der-raubfischschonzeit/ Tue, 01 Dec 2020 14:26:58 +0000 https://www.asv-scheeben-wind.de/?p=931 Heute ist es wieder soweit! Die Raubfischschonzeit in den Vereinsgewässern hat begonnen.

Raubfischschonzeit in folgenden Vereinsgewässern
Brack 4
Wiesen und Weiden
Kasernenbrack
Mittlere Este
Ovelgönner Kiesgrube
Ovelgönner Mühlenteich
Sauensiek
Kiesgrube Heidenau

In der Raubfischschonzeit gilt ein generelles Verbot für das Spinnfischen in den obengenannten Gewässern mit Ausnahme der Mittleren Este!

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