Aal Schonzeit 2022
Vom 01.10. bis einschließlich 31.12.2022 ist jegliche gezielte Fischerei auf den Europäischen Aal in den niedersächsischen Küstengewässern verboten.
Der Anglerverband Niedersachsen hat dazu einen Blockeintrag auf der Verbandshomepage veröffentlicht.
2022 beginnt die Aal-Schonzeit bereits im Oktober!
Vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31.12.2022 ist jegliche gezielte Fischerei sowie Freizeitfischerei / Angelfischerei auf den Europäischen Aal in den Küstengewässern untersagt.
Die formale Bestätigung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn (BLE) steht zwar noch aus, doch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat bereits in einer Presse-Mitteilung (76/2022) vom 10. Juni auf die Vorverlegung der Aal-Schonzeit hingewiesen.
AKTUELL, 20.07.2022: Bekanntmachung zur Schonzeit des Aals im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Verbot gilt nur in den deutschen Hoheitsgewässern und Gewässern der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone des ICES-Gebietes und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagungen und Übergangsgewässern.
Die letzgenannten sog. Brack- und Küstengewässer können von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. In Niedersachsen wurden folgende Gewässer festgelegt:
ELBE – flussabwärts der Landesgrenze Richtung Hamburg
Anglerverband Niedersachsen – https://www.av-nds.de/?s=aal+schonzeit
OSTE – flussab der nördlichen Grenzen der Feldmark “Oberndorf”
WESER – flussab der Landesgrenze Richtung Bremen (Stadtgrenze Bremen)
HUNTE – flussab der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück
EMS – flussab der Papenburger Schleuse
LEDA – flussab des Sperrwerkes
In unserem Fall ist hier die Elbe interessant, da hier die Fischerei auf Aal bis zur Landesgrenze Hamburg betroffen ist.