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Angelverein "Scheeben Wind" e.V.

Angeln in und um Buxtehude

Mitgliederanträge zur Jahreshauptversammlung 2025

Mitgliederanträge zur Jahreshauptversammlung 2025

20. Dezember 2024 Fabian Kröpelin

Für die Jahreshauptversammlung 2025 sind folgende Anträge von Mitgliedern beim Vorstand eingegangen.

Antrag 1

Antragsteller: Manfred Krauß
Antrag:

Hiermit möchte ich beantragen, daß in den Vereinsgewässern des Angelverein Scheeben Wind nur 1 Meerforelle pro Woche gefangen werden darf.

Antrag 2

Antragsteller: Mario Neske
Antrag:

Hiermit beantrage ich zur alten Regelung zurück zukehren und das angeln von der Brücke in Heimbruch bis zum Graben Kasernenbrack in der Zeit vom 01.03. jeden Jahres bis zum 31.05. jeden Jahres nur mit der Fliegenrute zu erlauben.
In dieser Zeit sind noch viele vom Laichgeschäft geschwächte Fische im Fluss, die , wenn sie mit der Fliege gefangen werden , schonend zurück gesetzt werden können. Mit Blinker/ Spinner gefangene Fische werden eher schwer verletzt, sodass sie das Zurücksetzen eher nicht überleben.

Über die Anträge wird am 17.01.2025 auf der Jahreshauptversammlung abgestimmt. Die Einladungen zur Jahreshauptversammlung wurden Anfang Dezember an alle Mitglieder per Post verschickt.


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Die Markenausgabe für 2025 kann ab 01.01.2025 gegen Zusendung eines mit 1,10€ frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlages + Nachweis Sportfischerprüfung/Fischerprüfung oder Fischereischein auf Basis der Sportfischerprüfung/Fischerprüfung + der Fangstatistik 2024 + Erlaubnisscheine Este und Lühe erfolgen.

Der Versand der Unterlagen findet erst nach erfolgter Bezahlung des Jahresbeitrages 2025 statt!

Sendet den Brief bitte an eine der folgenden Personen:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Schriftwart
  • Kassenwart 

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Angelverein „Scheeben Wind“ e.V.
Eckhard Block
Lindenstrasse 17b
21279 Wenzendorf
Telefon: 04165 9988612
verwaltung@asv-scheeben-wind.de

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