Übernachtungs- und Angelverbot während der Ausgangssperre
Durch die neue Bundesnotbremse wird ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, eine Ausgangssperre von 22:00 – 05:00 aktiv.
Aktuell ist eine Ausgangssperre im Landkreis Stade mindestens bis zum 05.05.2021 aktiv.
Wenn eine Ausgangssperre im Landkreis Stade aktiv ist, dann ist das Übernachten und Angeln an den Vereinsgewässern im Landkreis Stade untersagt.
Wenn eine Ausgangssperre im Landkreis Harburg aktiv ist, dann ist das Übernachten und Angeln an der Kiesgrube in Heidenau untersagt.
Ist das Angeln während nächtlicher Ausgangssperre erlaubt?
Angeln stellt im Sinne des § 28 b Abs. 2 f des Infektionsschutzgesetzes keinen gewichtigen und unabweisbaren Grund für eine Ausnahme von der Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr des Folgetages dar.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz