Änderungen im Bereich Spinnfischen
Für das Spinnfischen in unseren Pachtgewässern ist ab heute keine Bescheinigung über eine bestandene Spinnfischerprüfung mehr notwendig. Die Spinnfischerprüfung ist kein offizieller Bestandteil der Sportfischerprüfung mehr und wird somit auch nicht mehr von allen Anbietern angeboten.
Für das Fliegenfischen in unseren Pachtgewässern ist weiterhin eine gesonderte Bescheinigung notwendig. Die Bescheinigung wird von unserem Schriftführer, nach einer vorhergehenden Prüfung, im Namen des ASV Scheeben Wind e.V. ausgestellt.