Anträge Jahreshauptversammlung 2025
Anträge für die Jahreshautpversammlung 2025 müssen bis zum 20.12.2024 beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein. Anträge sind in Schriftform oder als eMail einzureichen.
Jeder Antrag muss begründet werden, ohne Begründung wird der Antrag nicht angenommen und direkt verworfen.
Jeder Antrag muss vom einreichenden Mitglied auf der Jahreshauptversammlung vertreten werden. Anträge bei denen der Einreichende nicht auf der Jahreshauptversammlung anwesend ist, werden auf der Jahreshauptversammlung nicht vorgetragen und abgestimmt.