Jahreshauptversammlung 2025
Am 17.01.2025 hat unsere Jahreshauptversammlung 2025 im „Gasthaus zur Erholung“ stattgefunden. Insgesamt waren 86 stimmberechtigte Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung 2025 anwesend.
Durch die Jahreshauptversammlung ergeben sich folgende Änderungen:
- Finanzordnung
- Erhöhung des Jahresbeitrages für Ehrenmitglieder von 10€ auf 15€ pro Jahr. Die Erhöhung war notwendig, da der Landesverband seinen Jahresbeitrag um 2,50€ auf 8,50€ erhöht hat und die Kosten für die Mitgliederverwaltung (Software, Erlaubnisscheine, Postversand, Druckkosten) im letzten Jahr angestiegen sind.
- Gewässerordnung
Zum besseren Schutz der Meer- und Bachforellen in unseren Gewässern, ergeben sich folgende geänderte Fangbegrenzungen und Angeleinschränkungen- Fangbegrenzungen
- Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Meerforelle oder Lachs pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
- Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Bachforelle pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
- Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 5 Regenbogenforellen, sonstige Salmoniden pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
- An der Obereste ist das Angeln ab dem 01.01.2025 nur noch wie folgt erlaubt
- Fliegenfischen vom 01.03. bis 15.10.
- Spinnfischen vom 01.06. bis 15.10.
- Ultralightfischen vom 01.06. bis 15.10.
- Fangbegrenzungen
- Sonstiges
- Die Meldung für den goldenen und silbernen Fisch muss bis spätestens 30.11. des jeweiligen Jahres beim Vorstand eingegangen sein.
- Eckhard Block hört zur Jahreshauptversammlung 2026 aus gesundheitlichen Gründen als 1. Vorsitzender auf.
Die Änderungen sind in alle Dokumente eingepflegt und stehen als Download über die Homepage zur Verfügung.
Alle Seiten der Homepage wurden an die neuen Gewässerregeln angepasst.