Sauberkeit am Angelplatz
Da es in letzter Zeit Beschwerden gegeben hat, wie Angelplätze hinterlassen werden, mussten wir die Gewässerordnung anpassen.
Folgenden Anpassungen wurden vorgenommen:
- Für die Behandlung gefangener Fische gilt:
- Maßige Fisch sind zu betäuben und mit Herzstich oder Kehlschnitt zu töten
- Untermaßige Fische sind vorsichtig zurückzusetzen!
- Ist schonende Hakenlösung nicht möglich, Vorfach abschneiden und Fisch zurücksetzen.
- Schwerbeschädigte untermaßige oder übermaßige Fische sind zu töten und zu vergraben.
- Jegliches Blut vom Töten der Fische ist zu entfernen. Besonderes Augenmerk gilt hier für innerstädtische Bereiche unserer Gewässer.
- Das Schlachten von Fischen am Gewässer ist untersagt.
- Jeglicher Müll ist nach dem Angeln vom Gewässer zu entfernen.
Leider scheint Sauberkeit am Gewässer nicht für jeden wichtig zu sein, so das wir uns gezwungen sahen, Regelungen in die Gewässerordnung aufzunehmen. Ein Verstoß gegen die Gewässerordnung wird vom Vorstand mit einer Angelsperre bestraft.