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Angelverein "Scheeben Wind" e.V.

Angeln in und um Buxtehude

Dorschfangverbot in der Ostsee ab 2024

Dorschfangverbot in der Ostsee ab 2024

24. Oktober 2023 Fabian Kröpelin

Die EU hat ab 01.01.2024 ein Fangverbot für Dorsch in der gesamten Ostsee beschlossen.

Wer Dorsch aus der Ostsee fangen möchte, hat dafür nur noch wenig Zeit. Ab dem 1. Januar 2024 gilt ein Fangverbot für den Dorsch in der Ostsee, sodass Angler keine Fische mehr entnehmen dürfen. Das beschlossen die EU-Fischereiminister in ihrer Sitzung am 24. Oktober in Luxemburg, um auf die stark gesunkenen Bestände zu reagieren.

Blinker.de

Ob diese Maßnahmen wirklich helfen den Dorschbestand zu retten? Eine bessere Kontrolle der Fischerei und eine erhebliche Reduktion des Beifanges wäre vermutlich effektiver.


Informationen
2024, Blinker.de, Dorsch, Fangverbot, Ostsee

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Eine Antwort auf “Dorschfangverbot in der Ostsee ab 2024”

  1. Klaus Weinrich sagt:
    24. Oktober 2023 um 22:16 Uhr

    Fangbeschränkungen in Form von einzuhaltenden Stückzahlen und Schonmaßen könnte ich verstehen. Würde wohl auch jeder verantwortungsbewusste Angler akzeptieren. Frage mich allerdings, ob die zuständigen Behörden hier schlafen oder geschlafen haben. Ich habe in der Flensburger Aussenförde große (keine Kutter aus Deutschland oder Dänemark) Fischereifahrzeuge gesehen, die mit unter dicht unter Land mit Schleppnetzen den Meeresboden aufgewühlt haben, dass man denken könnte, Weltkriegsmunition sei explodiert. Schäden, die so niemals von Anglern verursacht wurden. Der Klimawandel tut leider ein übriges hinzu. Hoffentlich dürfen wir es noch erleben, dass sich Ostsee nochmal (nicht nur aus fischereilicher Sicht) erholt.

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Die Markenausgabe für 2025 kann ab 01.01.2025 gegen Zusendung eines mit 1,10€ frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlages + Nachweis Sportfischerprüfung/Fischerprüfung oder Fischereischein auf Basis der Sportfischerprüfung/Fischerprüfung + der Fangstatistik 2024 + Erlaubnisscheine Este und Lühe erfolgen.

Der Versand der Unterlagen findet erst nach erfolgter Bezahlung des Jahresbeitrages 2025 statt!

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