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Angelverein "Scheeben Wind" e.V.

Angeln in und um Buxtehude

Jahreshauptversammlung 2025

Jahreshauptversammlung 2025

18. Januar 2025 Fabian Kröpelin

Am 17.01.2025 hat unsere Jahreshauptversammlung 2025 im „Gasthaus zur Erholung“ stattgefunden. Insgesamt waren 86 stimmberechtigte Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung 2025 anwesend.

Durch die Jahreshauptversammlung ergeben sich folgende Änderungen:

  • Finanzordnung
    • Erhöhung des Jahresbeitrages für Ehrenmitglieder von 10€ auf 15€ pro Jahr. Die Erhöhung war notwendig, da der Landesverband seinen Jahresbeitrag um 2,50€ auf 8,50€ erhöht hat und die Kosten für die Mitgliederverwaltung (Software, Erlaubnisscheine, Postversand, Druckkosten) im letzten Jahr angestiegen sind.
  • Gewässerordnung
    Zum besseren Schutz der Meer- und Bachforellen in unseren Gewässern, ergeben sich folgende geänderte Fangbegrenzungen und Angeleinschränkungen
    • Fangbegrenzungen
      • Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Meerforelle oder Lachs pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
      • Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Bachforelle pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
      • Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 5 Regenbogenforellen, sonstige Salmoniden pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
    • An der Obereste ist das Angeln ab dem 01.01.2025 nur noch wie folgt erlaubt
      • Fliegenfischen vom 01.03. bis 15.10.
      • Spinnfischen vom 01.06. bis 15.10.
      • Ultralightfischen vom 01.06. bis 15.10.
  • Sonstiges
    • Die Meldung für den goldenen und silbernen Fisch muss bis spätestens 30.11. des jeweiligen Jahres beim Vorstand eingegangen sein.
    • Eckhard Block hört zur Jahreshauptversammlung 2026 aus gesundheitlichen Gründen als 1. Vorsitzender auf.

Die Änderungen sind in alle Dokumente eingepflegt und stehen als Download über die Homepage zur Verfügung.

  • Vereinsordnung
  • Vereinsordnung als Booklet
  • Satzung
  • Gewässerregeln als Booklet

Alle Seiten der Homepage wurden an die neuen Gewässerregeln angepasst.

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Die Markenausgabe für 2025 kann ab 01.01.2025 gegen Zusendung eines mit 1,10€ frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlages + Nachweis Sportfischerprüfung/Fischerprüfung oder Fischereischein auf Basis der Sportfischerprüfung/Fischerprüfung + der Fangstatistik 2024 + Erlaubnisscheine Este und Lühe erfolgen.

Der Versand der Unterlagen findet erst nach erfolgter Bezahlung des Jahresbeitrages 2025 statt!

Sendet den Brief bitte an eine der folgenden Personen:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Schriftwart
  • Kassenwart 

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Kontaktdaten

Angelverein „Scheeben Wind“ e.V.
Eckhard Block
Lindenstrasse 17b
21279 Wenzendorf
Telefon: 04165 9988612
verwaltung@asv-scheeben-wind.de

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