Ende der Salmonidenschonzeit
Endlich ist es wieder soweit, die Salmonidenschonzeit ist zu Ende und das Angelfieber setzt bei den meisten langsam wieder ein.Das Angeln auf Meerforellen und Bachforellen ist nun wieder erlaubt, denkt aber daran das die Raubfischschonzeit noch bis zum 01.05.2025 läuft.
Neu in diesem Jahr sind die geänderten Fangbegrenzungen für Meerforelle/Lachs und Bachforelle von 5 Fische pro Woche auf 1 Fisch pro Woche. Auch an der Obereste gelten neue Einschränkungen, das Spinnfischen ist erst ab dem 01.06.2025 erlaubt.
Bevor ihr Angeln geht, denkt bitte dran eure Papiere vollständig auszufüllen. Werdet ihr mit nicht ausgefüllten Papieren am Gewässer kontrolliert, dann gibt es eine Angelsperre für den restlichen Angeltag.
Denkt bitte daran das das generelle Spinnfischverbot in den Wiesen und Weiden, Brack 4, Kasernenbrack, Sauensiek, Ovelgönner Kiesgrube, Ovelgönner Mühlenteich, Kiesgrube Heidenau und Brunkhorstsche Wiesen noch bis zum 01.05.2025 gilt!
Jahreshauptversammlung 2025
Am 17.01.2025 hat unsere Jahreshauptversammlung 2025 im „Gasthaus zur Erholung“ stattgefunden. Insgesamt waren 86 stimmberechtigte Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung 2025 anwesend.
Durch die Jahreshauptversammlung ergeben sich folgende Änderungen:
- Finanzordnung
- Erhöhung des Jahresbeitrages für Ehrenmitglieder von 10€ auf 15€ pro Jahr. Die Erhöhung war notwendig, da der Landesverband seinen Jahresbeitrag um 2,50€ auf 8,50€ erhöht hat und die Kosten für die Mitgliederverwaltung (Software, Erlaubnisscheine, Postversand, Druckkosten) im letzten Jahr angestiegen sind.
- Gewässerordnung
Zum besseren Schutz der Meer- und Bachforellen in unseren Gewässern, ergeben sich folgende geänderte Fangbegrenzungen und Angeleinschränkungen- Fangbegrenzungen
- Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Meerforelle oder Lachs pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
- Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Bachforelle pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
- Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 5 Regenbogenforellen, sonstige Salmoniden pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
- An der Obereste ist das Angeln ab dem 01.01.2025 nur noch wie folgt erlaubt
- Fliegenfischen vom 01.03. bis 15.10.
- Spinnfischen vom 01.06. bis 15.10.
- Ultralightfischen vom 01.06. bis 15.10.
- Fangbegrenzungen
- Sonstiges
- Die Meldung für den goldenen und silbernen Fisch muss bis spätestens 30.11. des jeweiligen Jahres beim Vorstand eingegangen sein.
- Eckhard Block hört zur Jahreshauptversammlung 2026 aus gesundheitlichen Gründen als 1. Vorsitzender auf.
Die Änderungen sind in alle Dokumente eingepflegt und stehen als Download über die Homepage zur Verfügung.
Alle Seiten der Homepage wurden an die neuen Gewässerregeln angepasst.