Letzte Markenausgabe 2025 – 21.02.2025
Am 21.02.2025 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr findet die letzte Markenausgabe 2025 am Angelhaus an Brack 4 statt.
Auf Grund der besseren Planbarkeit ist für die Veranstaltung eine Anmeldung erforderlich. Angemeldete Mitglieder sind bei der Ausgabe zuerst dran.
Zur Markenausgabe sind mitzubringen:
- Nachweis Sportfischerprüfung/Fischerprüfung oder Fischereischein auf Basis der Sportfischerprüfung/Fischerprüfung
- Fangstatistik 2024
- Erlaubnisschein Este
- Erlaubnisschein Lühe
Termin letzten Markenausgabe 2025 im Mitgliederbereich
Anmeldung erfoderlich per :
Alternativ können die Marke und die neue Fangstatistik und Erlaubnisscheine per Post angefordert werden. Informationen dazu findet ihr hier auf der Homepage.
Oberestekarten 2025
Für das Jahr 2025 sind noch 9 Oberestekarten verfügbar. Bei Interesse meldet euch bitte beim Vorstand per eMail oder Kontaktformular auf der Homepage.
Die restlichen Oberestekarten werden nach Reihenfolge des Anfrageneinganges direkt vergeben.
Die Oberestekarte kostet einen zusätzlichen Jahresbeitrag in Höhe von 50€, für das Jahr in dem ihr die Oberestekarte bekommen habt.
Informationen zur Ausgabe und Bezahlung bekommt ihr gesondert von uns per eMail zugeschickt.
Jahreshauptversammlung 2025
Am 17.01.2025 hat unsere Jahreshauptversammlung 2025 im „Gasthaus zur Erholung“ stattgefunden. Insgesamt waren 86 stimmberechtigte Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung 2025 anwesend.
Durch die Jahreshauptversammlung ergeben sich folgende Änderungen:
- Finanzordnung
- Erhöhung des Jahresbeitrages für Ehrenmitglieder von 10€ auf 15€ pro Jahr. Die Erhöhung war notwendig, da der Landesverband seinen Jahresbeitrag um 2,50€ auf 8,50€ erhöht hat und die Kosten für die Mitgliederverwaltung (Software, Erlaubnisscheine, Postversand, Druckkosten) im letzten Jahr angestiegen sind.
- Gewässerordnung
Zum besseren Schutz der Meer- und Bachforellen in unseren Gewässern, ergeben sich folgende geänderte Fangbegrenzungen und Angeleinschränkungen- Fangbegrenzungen
- Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Meerforelle oder Lachs pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
- Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 1 Bachforelle pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
- Ab 01.01.2025 gilt jetzt eine Fangbegrenzung von 5 Regenbogenforellen, sonstige Salmoniden pro Woche übergreifend über alle Vereinsgewässer
- An der Obereste ist das Angeln ab dem 01.01.2025 nur noch wie folgt erlaubt
- Fliegenfischen vom 01.03. bis 15.10.
- Spinnfischen vom 01.06. bis 15.10.
- Ultralightfischen vom 01.06. bis 15.10.
- Fangbegrenzungen
- Sonstiges
- Die Meldung für den goldenen und silbernen Fisch muss bis spätestens 30.11. des jeweiligen Jahres beim Vorstand eingegangen sein.
- Eckhard Block hört zur Jahreshauptversammlung 2026 aus gesundheitlichen Gründen als 1. Vorsitzender auf.
Die Änderungen sind in alle Dokumente eingepflegt und stehen als Download über die Homepage zur Verfügung.
Alle Seiten der Homepage wurden an die neuen Gewässerregeln angepasst.
Matzes Mätzchen – Wie viele Fischarten fängt Team Ostfriesland? | Matze Koch | Balzer | YouTube
1. Markenausgabe 2025
Am 10.01.2025 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr findet die erste Markenausgabe 2025 am Angelhaus an Brack 4 statt.
Auf Grund der besseren Planbarkeit ist für die Veranstaltung eine Anmeldung erforderlich.
Zur Markenausgabe sind mitzubringen:
- Nachweis Sportfischerprüfung/Fischerprüfung oder Fischereischein auf Basis der Sportfischerprüfung/Fischerprüfung
- Fangstatistik 2024
- Erlaubnisschein Este
- Erlaubnisschein Lühe
Termin 1. Markenausgabe 2025 im Mitgliederbereich
Anmeldung erfoderlich per :
Alternativ können die Marke und die neue Fangstatistik und Erlaubnisscheine per Post angefordert werden. Informationen dazu findet ihr auf der Homepage.
Matzes Mätzchen: Erleuchtung in der Grütze – Deadbaitfischen auf Hecht | Matze Koch | Balzer | YouTube
Mitgliederanträge zur Jahreshauptversammlung 2025
Für die Jahreshauptversammlung 2025 sind folgende Anträge von Mitgliedern beim Vorstand eingegangen.
Antrag 1
Antragsteller: Manfred Krauß
Antrag:Hiermit möchte ich beantragen, daß in den Vereinsgewässern des Angelverein Scheeben Wind nur 1 Meerforelle pro Woche gefangen werden darf.
Antrag 2
Antragsteller: Mario Neske
Antrag:
Hiermit beantrage ich zur alten Regelung zurück zukehren und das angeln von der Brücke in Heimbruch bis zum Graben Kasernenbrack in der Zeit vom 01.03. jeden Jahres bis zum 31.05. jeden Jahres nur mit der Fliegenrute zu erlauben.
In dieser Zeit sind noch viele vom Laichgeschäft geschwächte Fische im Fluss, die , wenn sie mit der Fliege gefangen werden , schonend zurück gesetzt werden können. Mit Blinker/ Spinner gefangene Fische werden eher schwer verletzt, sodass sie das Zurücksetzen eher nicht überleben.
Über die Anträge wird am 17.01.2025 auf der Jahreshauptversammlung abgestimmt. Die Einladungen zur Jahreshauptversammlung wurden Anfang Dezember an alle Mitglieder per Post verschickt.
Markenausgabe 2025
Die Markenausgabe für 2025 kann ab 01.01.2025 gegen Zusendung eines mit 1,10€ frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlages + Nachweis Sportfischerprüfung/Fischerprüfung oder Fischereischein auf Basis der Sportfischerprüfung/Fischerprüfung + der Fangstatistik 2024 + Erlaubnisscheine Este und Lühe erfolgen.
Markenausgaben in Präsenz findet ihr ab Anfang 2025 bei uns im Kalender! Bei den Markenausgaben ist ein Nachweis für die Sportfischerprüfung/Fischerprüfung mitzubringen, da wir Erlaubnisscheine nur an Mitglieder mit Sportfischerprüfung/Fischerprüfung ausgeben dürfen!
Der Versand der Unterlagen findet erst nach erfolgter Bezahlung des Jahresbeitrages 2025 statt!
Sendet den Brief bitte an eine der folgenden Personen: