Für die Jahreshauptversammlung 2025 sind folgende Anträge von Mitgliedern beim Vorstand eingegangen.
Antrag 1
Antragsteller: Manfred Krauß Antrag:
Hiermit möchte ich beantragen, daß in den Vereinsgewässern des Angelverein Scheeben Wind nur 1 Meerforelle pro Woche gefangen werden darf.
Antrag 2
Antragsteller: Mario Neske Antrag:
Hiermit beantrage ich zur alten Regelung zurück zukehren und das angeln von der Brücke in Heimbruch bis zum Graben Kasernenbrack in der Zeit vom 01.03. jeden Jahres bis zum 31.05. jeden Jahres nur mit der Fliegenrute zu erlauben. In dieser Zeit sind noch viele vom Laichgeschäft geschwächte Fische im Fluss, die , wenn sie mit der Fliege gefangen werden , schonend zurück gesetzt werden können. Mit Blinker/ Spinner gefangene Fische werden eher schwer verletzt, sodass sie das Zurücksetzen eher nicht überleben.
Über die Anträge wird am 17.01.2025 auf der Jahreshauptversammlung abgestimmt. Die Einladungen zur Jahreshauptversammlung wurden Anfang Dezember an alle Mitglieder per Post verschickt.
Die Markenausgabe für 2025 kann ab 01.01.2025 gegen Zusendung eines mit 1,10€ frankierten, an sich selbst adressierten Rückumschlages + Nachweis Sportfischerprüfung/Fischerprüfung oder Fischereischein auf Basis der Sportfischerprüfung/Fischerprüfung + der Fangstatistik 2024 + Erlaubnisscheine Este und Lühe erfolgen.
Markenausgaben in Präsenz findet ihr ab Anfang 2025 bei uns im Kalender!Bei den Markenausgaben ist ein Nachweis für die Sportfischerprüfung/Fischerprüfung mitzubringen, da wir Erlaubnisscheine nur an Mitglieder mit Sportfischerprüfung/Fischerprüfung ausgeben dürfen!
Der Versand der Unterlagen findet erst nach erfolgter Bezahlung des Jahresbeitrages 2025 statt!
Sendet den Brief bitte an eine der folgenden Personen:
Anträge für die Jahreshautpversammlung 2025 müssen bis zum 20.12.2024 beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein. Anträge sind in Schriftform oder als eMail einzureichen.
Jeder Antrag muss begründet werden, ohne Begründung wird der Antrag nicht angenommen und direkt verworfen.
Jeder Antrag muss vom einreichenden Mitglied auf der Jahreshauptversammlung vertreten werden. Anträge bei denen der Einreichende nicht auf der Jahreshauptversammlung anwesend ist, werden auf der Jahreshauptversammlung nicht vorgetragen und abgestimmt.
Die Anmeldung für die Oberestekarten 2025 findet über den Kalender des Mitgliederbereiches statt. Nur Personen die sich über den untengenannten Termin angemeldet haben, werden im nächsten Jahr bei der Vergabe der Sondererlaubnisscheine Obereste berücksichtigt.
Sollten mehr Anmeldungen als Sondererlaubnisscheine vorliegen, dann werden die Sondererlaubnisscheine unter den Anmeldungen verlost. Mitglieder die bisher noch nie einen Sondererlaubnisschein für die Obereste erhalten haben, bekommen auf jeden Fall einen Sondererlaubnisschein ohne an der Verlosung teilnehmen zu müssen.
Wer keinen Zugang zum Mitgliederbereich hat, kann diesen per eMail beantragen.
Die Salmonidenschonzeit 2024 / 2025 hat begonnen. Vom 15.10.2024 bis einschließlich 28.02.2025 ist das Angeln auf geschützte Salmoniden in allen Vereinsgewässern untersagt.
In der Obereste ist in der Zeit der Salmonidenschonzeit jegliches Angeln untersagt!
Matze Koch: Mit Senknetzköfis auf Zander – Matzes Mätzchen 09-2024 | Fisch und Fang | YouTube
Das Aalfangverbot wurde bis zum 31.03.2025 verlängert. Aufgrund vieler Nachfragen hat der AVN eine Karte mit den Verbotszonen in küstennahen Fließgewässern aktualisiert.