Das Aalfangverbot wurde bis zum 31.03.2025 verlängert. Aufgrund vieler Nachfragen hat der AVN eine Karte mit den Verbotszonen in küstennahen Fließgewässern aktualisiert.
Nach einigen Diskussionen in der Vergangenheit haben wir nochmal die Pachtverträge für die einzelnen Este-Strecken angesehen. Im Bereich der Este gilt bis zur Landesgrenze Niedersachsens in Cranz das Niedersächsische Fischereigesetz und die in der Fangstatistik angegebenen Regelungen. Ab der Landesgrenze Hamburgs in Cranz bis zur Südseite des Este-Sperrwerkes gilt das Hamburger Fischereigesetz.
Um möglichen Strafen vorzubeugen, hier nochmal die Erinnerung an die Regeln aus dem Hamburger Fischereigesetz.