Aal Besatz 2023
Am 01.03.2023 war es wieder soweit, die Besatzaale für 2023 wurden durch den AVN geliefert. Wir haben die Aale auf unsere Gewässer verteilt und hoffen das die Aale sich gut entwickeln werden.





Am 01.03.2023 war es wieder soweit, die Besatzaale für 2023 wurden durch den AVN geliefert. Wir haben die Aale auf unsere Gewässer verteilt und hoffen das die Aale sich gut entwickeln werden.
Die Salmonidenschonzeit ist zu Ende und die Meerforellen Saison an der Este kann beginnen.
Denkt bitte an die aktuellen Gewässerregeln, da sich hier in den letzten Jahren einiges verändert hat. Insbesondere achtet bitte darauf, das ihr alle nötigen Papier vollständig ausgefüllt habt und immer einen gültigen Lichtbildausweis dabei habt.
Gewässerregeln – Angelverein “Scheeben Wind” e.V. (av-scheeben-wind.de)
- Beim Angeln sind folgende Dinge immer mitzuführen
- Sportfischerpass / Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / staat. Fischereischein / etc.)
- Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
- Hakenlöser
- Messer und Fischtöter
- Längenmaß / Maßband
- geeigneter Unterfangkescher
Bitte beachtet auch, das der neue Umlaufgraben der vom Mühlenteich bis zur Zwischeneste gebaut wird / wurde Sperrgebiet ist und nicht beangelt werden darf!
Zu Beginn des Jahres 2023 wurde ein neuer Vertrag über eine Besatzkostenbeteiligung am Estebesatz mit dem Anglerverein Frühauf von 1910 e.V. und eine Pachtbeteiligung an der Obereste durch die Vereine Anglerverein Frühauf von 1910 e.V. und Angelsportverein Harburg-Wilhelmsburg e.V. abgeschlossen. Mit der Besatzkostenbeteiligung erfüllen wir unsere Besatzvorgaben aus dem Pachtvertrag für die Este.
Bestandteil des Vertrages ist auch eine Pachtbeteiligung an der Estestrecke von Moisburg (53.405853, 9.692245) – Heimbruch Dorfbrücke (53.439545, 9.673652) samt Nebenflüssen durch unseren Verein. Die Pachtbeteiligung ist auf 20 Erlaubnisscheine begrenzt. Die Erlaubnisscheine werden durch unseren Salmonidenwart für 50€ pro Jahr ausgegeben. Die Erlaubnisscheine unterliegen den Gewässerregeln vom Anglerverein Frühauf von 1910 e.V.
Bei Interesse meldet euch für das Jahr 2023 bitte direkt beim Salmonidenwart!
Ab dem nächsten Jahr erfolgt die Meldung für die Karten über einen Termin im Vereinskalender. Die Erlaubnisscheine werden dann immer auf der Jahreshauptversammlung an die Interessenten ausgegeben. Die Zahlung des jeweiligen Jahresbetrages wird gegen Rechnung vor der Jahreshauptversammlung eingesammelt. Sollten mehr Interessenten als Karten vorhanden sein, dann werden die Karten per Zufallsgenerator unter den Interessenten verlost.
Der im Bau befindliche Umlaufgraben wird als Sperrgebiet in unsere Gewässerregeln aufgenommen. Im gesamten Umlaufgraben vom Mühlenteich bis zur Zwischeneste ist jegliches Angeln verboten.
Bitte meldet Angler die in diesem Bereich unterwegs sind umgehend dem Vorstand, damit Schritte unternommen werden können, die Fische im neuen Umlaufgraben zu schützen!
Am 24.02.2023 hat unsere Jahreshauptversammlung 2023 stattgefunden. Insgesamt haben 76 stimmberechtigte Mitglieder an der Jahreshauptversammlung teilgenommen.
In diesem Jahr hat wieder eine Markenausgabe vor der Jahreshauptversammlung stattgefunden, insgesamt haben 81 Mitglieder an der Markenausgabe teilgenommen.
Das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2023 und der vollständige Kassenbericht werden in den nächsten Tagen im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung gestellt.
…Unsere Jahreshauptversammlung 2023 findet am 24.02.2023 ab 20:00 Uhr im Gasthaus zur Erholung, Harburger Str. 198, 21614 Buxtehude statt.
Vor der Jahreshauptversammlung findet ab 19:00 Uhr eine Markenausgabe statt.
Eine Anmeldung über den Mitgliederbereich, zur besseren Planung, wäre wünschenswert.
Die Einladungen zu Jahreshauptversammlung wurde zu Anfang Januar per Post an alle Mitglieder verschickt.
Wir sind vor Kurzem von der Wasserschutzpolizei drauf hingewiesen worden, das neben eines gültigen Erlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer, immer auch ein gültiger Lichtbildausweis am Wasser mitzuführen ist. Die Gewässerordnung wird entsprechend dem Hinweis wie folgt angepasst:
Angelverein Scheeben Wind e.V. Vereinsordnung – Gewässerordnung
- Beim Angeln sind folgende Dinge immer mitzuführen
- Sportfischerpass / Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / staat. Fischereischein / etc.)
- Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
- Hakenlöser
- Messer und Fischtöter
- Längenmaß / Maßband
- geeigneter Unterfangkescher
Ein weiterer Hinweis der Wasserschutzpolizei bezog sich auf den Gültigkeitszeitraum unserer Erlaubnisscheine. Alle Erlaubnisscheine müssen mit einem Gültigkeitszeitraum versehen sein und sind nur in diesem gültig.
Die Erlaubnisscheine 2023 werden entsprechend mit einem neuen Gültigkeitszeitraum ausgegeben werden und sind im nächsten Jahr nur noch bis einschließlich 31.01.2024 gültig. Die Markenausgaben im nächsten Jahr werden an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Angeln außerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Erlaubnisscheine ist ab 2024 nicht mehr erlaubt, da es ansonsten zu Anzeigen wegen Fischwilderei kommen kann!
Am 20.01.2023 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr findet die erste Markenausgabe 2023 am Angelhaus an Brack 4 statt. Auf Grund der besseren Planbarkeit ist für die Veranstaltung eine Anmeldung erforderlich.
Termin Markenausgabe 2023 im Mitgliederbereich
Anmeldung erfoderlich per :
Alternativ können die Marke und die neue Fangstatistik und Erlaubnisscheine per Post angefordert werden. Informationen dazu findet ihr auf der Homepage.